Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert. Vorgegebene Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes Richtlinien.
Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) regelmässig überprüft und angepasst und müssen von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt werden. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva AG überprüft; die Präsidentin der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Die Arbeitsplatzqualität ist ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen, beispielsweise Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden, werden auf der Migros-Arbeitswelt-Webseite offengelegt.
Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung.
Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung werden ebenfalls durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.
Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten bei der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.
Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsidentin) haben im Jahr 2021 Entschädigungen von insgesamt CHF 1’238’675 erhalten (2020: CHF 1’114’825), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Spesen. Der Präsident der Generaldirektion sowie die Geschäftsleiterin und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Funktion als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.
Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:
Die sieben Mitglieder der Generaldirektion MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2021 insgesamt CHF 5.513 Mio. erhalten (2020: CHF 5.572 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Fabrice Zumbrunnen, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 920’000 (2020: CHF 909’000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu zwei Dritteln von der Arbeitgeberin und zu einem Drittel von den Arbeitnehmenden getragen.
Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre. Es stehen den Mitgliedern der Generaldirektion keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu und es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an die Arbeitgeberin.
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Gesamtentschädigung 6 |
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In CHF |
2021 |
2020 |
Ursula Nold Ausschuss Entschädigungen und Nominationen 1 2 |
420'000 |
420'000 |
Dominique Biedermann Auditausschuss |
81'000 |
84'450 |
Jean-René Germanier Ausschuss Entschädigungen und Nominationen 7 |
66'500 |
79'600 |
Paola Ghillani Auditausschuss, ADH (strategische Themen) |
91'500 |
87'900 |
Marianne Janik, seit 01.07.2020 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen |
66'500 |
35'000 |
Martin Künzi, seit 01.07.2020 Finanzausschuss |
87'825 |
41'300 |
Cornelia Ritz Bossicard, seit 01.07.2020 Auditausschuss 2 8 |
81'000 |
37'300 |
Christoph Tonini, seit 01.07.2020 Finanzausschuss |
83'950 |
35'000 |
Hubert Weber, seit 01.07.2020 Finanzausschuss, ADH (strategische Themen) |
85'725 |
39'650 |
Hans A. Wüthrich Auditausschuss 3 |
153'975 |
117'025 |
Patrick Avanthay 4 |
10'350 |
8'925 |
Séghira Egli, seit 01.07.2020 4 |
10'350 |
2'875 |
Ausgeschiedene Mitglieder |
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Roger Baillod, bis 30.06.2020 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen |
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31'650 |
Roelof Joosten, verstorben 02.03.2020 Finanzausschuss |
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11'650 |
Thomas Rudolph, bis 30.06.2020 Finanzausschuss |
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35'500 |
Ursula Schoepfer, bis 30.06.2020 Finanzausschuss |
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41'500 |
Andrea Hilber Truttmann, bis 30.06.2020 |
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5'500 |
Total |
1'238'675 |
1'114'825 |
1 Die Präsidentin der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung versteht sich inklusive Spesen.
2 Abzüglich Beiträge an die berufliche Vorsorge (Arbeitgeberin- und Arbeitnehmendenbeiträge).
3 Das Vize-Präsidium wird ab 01.07.2020 mit einer Pauschale von CHF 17'350 entschädigt. Die Gesamtentschädigung beinhaltet ausserordentliche Aufwendungen aufgrund der Funktion als Präsident Auditausschuss.
4 Die Mitarbeitenden-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung ab 01.07.2020 mit einer Pauschale von CHF 1'150 entschädigt.
5 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt: Ganztages-Sitzung ab 01.07.2020: CHF 2'900 Halbtages-Sitzung ab 01.07.2020: CHF 1'750 Sitzung vor/nach Verwaltungssitzung ab 01.07.2020: CHF 575 Zuschuss Präsident Ausschuss: ab 01.07.2020 jährliche Pauschale von CHF 12'600
6 Die Gesamtentschädigung der externen Mitglieder beinhaltet eine jährliche Pauschalentschädigung von CHF 63'000 sowie die Sitzungsentschädigungen (siehe Fussnote 5), zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungssitzungen. Es werden keine Spesen vergütet. Zzgl. gesetzliche Beiträge an die Sozialversicherungen.
7 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10'000 pro Jahr beträgt.
8 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Mitreva AG, welche CHF 16'500 pro Jahr beträgt.