Delegiertenversammlung
Im vergangenen Jahr hat die Delegiertenversammlung zwei Versammlungen abgehalten. Neben den statutarischen Geschäften standen diverse Fachreferate und Diskussionen auf der Traktandenliste.
An ihrer ordentlichen Frühlingsversammlung hat die Delegiertenversammlung (DV) des Migros-Genossenschafts-Bundes ihre statutarischen Geschäfte behandelt. Neben der Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung wurde über die Verwendung des Bilanzgewinns entschieden sowie der Generaldirektion und der Verwaltung Entlastung erteilt. Zudem wählte die DV Roelof Joosten als Mitglied der Verwaltung MGB ab 01.07.2018.
An der Herbstversammlung im Marin Centre (Neuenburg) genehmigte die DV Anpassungen der Statuten MGB, des Reglements Kulturprozent MGB sowie des Wahlreglements MGB.
Zusammensetzung & Wahlmodus
Gemäss Statuten besteht die Delegiertenversammlung aus insgesamt 111 Mitgliedern. Hundert Delegierte werden nach einem vorgegebenen Schlüssel von den regionalen Genossenschaften gewählt. Mindestens fünf Sitze stehen jeder Genossenschaft zu, die übrigen Sitze werden nach Massgabe der Mitgliederzahlen der letzten zwei Kalenderjahre vor den Wahlen verteilt. Zusätzlich bezeichnet jede Genossenschaft für jede Versammlung einen Ad-hoc-Vertreter aus ihrer Verwaltung. Das Gremium wird durch eine externe, unabhängige Präsidentin geleitet.
Die Anzahl Delegiertenstimmen pro Genossenschaft ist wie folgt verteilt (gewählte Delegierte pro Genossenschaft):
Regionale Genossenschaft | Gewählte Delegierte |
---|---|
Genossenschaft Migros Aare (GMAA) | 17 |
Genossenschaft Migros Ostschweiz (GMOS) | 14 |
Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) | 12 |
Genossenschaft Migros Basel (GMBS) | 9 |
Genossenschaft Migros Luzern (GMLU) | 9 |
Genossenschaft Migros Waadt (GMVD) | 9 |
Genossenschaft Migros Neuenburg-Freiburg (GMNE-FR) | 8 |
Genossenschaft Migros Genf (GMGE) | 8 |
Genossenschaft Migros Tessin (GMTI) | 7 |
Genossenschaft Migros Wallis (GMVS) | 7 |
Arbeitsweise & Kompetenzen
Die Delegiertenversammlung verfügt über ein Büro (Büro der Delegiertenversammlung) sowie über die permanenten Arbeitsgruppen Migros-Unterstützungsfonds und Geschäftsbericht der Verwaltung, deren Aufgaben und Organisation im Organisationsreglement DV sowie in Aufträgen geregelt sind. Daneben besteht die Möglichkeit, für befristete Aufträge Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen.
Zu den Kompetenzen der DV zählen insbesondere die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Wahl und Abberufung von Mitgliedern der Verwaltung, die Beschlussfassung über Festsetzung und Änderung der grundsätzlichen Geschäftspolitik der Migros, der Beschluss über die Auflösung des MGB, die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung des MGB, der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Verwaltung und der Generaldirektion sowie die Wahl und Berufung der Revisionsstelle.
Mitglieder der Delegiertenversammlung
Die hundert Delegierten wurden durch die Organe der regionalen Genossenschaften für die Amtsperiode 2016 bis 2020 gewählt. Mit den zehn Vertretern der regionalen Verwaltungen der Genossenschaften und der Präsidentin bilden sie die 111-köpfige Delegiertenversammlung.
Büro der Delegiertenversammlung
Das Büro der Delegiertenversammlung hat 2018 sechs Mal getagt. Es bereitet die Geschäfte der DV vor und fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Verwaltung und Delegiertenversammlung.
Arbeitsgruppe Migros-Unterstützungsfonds
An vier Sitzungen hat die Arbeitsgruppe Migros-Unterstützungsfonds im Berichtsjahr über Gesuche beraten und Förderbeiträge beantragt.
Arbeitsgruppe Geschäftsbericht der Verwaltung
Die Arbeitsgruppe Geschäftsbericht der Verwaltung hat in zwei Sitzungen den Geschäftsbericht der Verwaltung und die Jahresrechnung 2017 beraten und zuhanden der Delegiertenversammlung Stellung genommen.