Governance

Interne Kontrollinstrumente

Verwaltung und Generaldirektion des MGB messen einer guten Unternehmensführung hohe Bedeutung zu. Dazu zählen die interne Kontrolle und Überwachung mittels eines integrierten, mehrstufigen Risikomanagements und des Betriebs eines Compliance-Systems.

Compliance

Die Gesamtverantwortung für die Compliance liegt bei der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-­Bundes.

Die Migros verfügt über eine zentrale Compliance-Funktion, welche der Direktion Legal & Compliance MGB als Stabsstelle des Präsidenten der Generaldirektion MGB zugeordnet ist. Diese verfügt über einen jederzeitigen direkten Zugang zum Präsidenten der Verwaltung. Quartalsweise erfolgt eine Berichterstattung über Compliance-Aktivitäten, den Stand der Umsetzung des gruppenweiten Migros-Compliance Management-Systems sowie über relevante Compliance-Fälle zuhanden der Generaldirektion sowie des Auditausschusses der Verwaltung.

Die Migros verfügt über einen Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeitenden der Migros-Gruppe gilt.

Auf der Grundlage der in der Strategie und in ihrem Bekenntnis zum UN Global Compact festgelegten Verpflichtung zu gesetzeskonformem und verantwortungsbewusstem Handeln und zur Bekämpfung der Korruption in jeder Form, verfügt die Migros als Basis ihres Compliance-Systems über einen Verhaltenskodex. Dieser gilt für alle Mitarbeitenden der Unternehmen der Migros-Gruppe.

Die darin enthaltenen elf Grundsätze werden durch verschiedene interne Richtlinien konkretisiert. Die Richtlinien zur Korruptionsprävention, zu Interessenkonflikten, zur Einhaltung des Kartellrechts sowie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften gelten für die Unternehmen der Migros-Gruppe als Mindestvorgaben aus dem Compliance-System und werden regelmässig und zielgruppengerecht geschult.

Die Integrität der Mitarbeitenden steht dabei an oberster Stelle. Die Migros erwartet von sämtlichen Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, Gesetze und Regeln befolgen und Verstösse den zuständigen internen Meldestellen melden.

Den Mitarbeitenden der Unternehmen der Migros-Gruppe in der Schweiz steht zudem die web-basierte, interne Hinweisgeberstelle M-Concern zur Verfügung. Meldungen können dort auch anonym erstattet werden. Für die Behandlung von gemeldeten Missständen besteht ein strukturierter Prozess.

Risikomanagement

Die Migros verfügt über ein umfassendes Risikomanagement über alle Unternehmen der Migros-Gruppe. Für dessen Ausgestaltung ist die Verwaltung MGB verantwortlich. Sie definiert die Rahmenbedingungen der Risikomanagement-Aktivitäten in der Migros-Gruppe und stellt sicher, dass die Risikobeurteilungen zeitgerecht und angemessen erfolgen.

Die Verwaltung MGB wird regelmässig durch die Generaldirektion über die Risikosituation der Unternehmen der Migros-Gruppe respektive der Strategischen Geschäftsfelder informiert. Aufgrund dieser Informationen beurteilt sie, welchen Einfluss die wesentlichen Risiken auf die Strategischen Geschäftsfelder haben und beschliesst darauf basierend weitergehende Massnahmen.

Die interne Revision nimmt zudem eine Überwachungs- und Kontrollfunktion wahr. Dank ihrer Unabhängigkeit vom operativen Geschäft hat sie die Möglichkeit, allfällige Schwachstellen im Risikomanagementsystem und im internen Kontrollsystem zu identifizieren und Massnahmen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Überwachungs- und Kontrollprozesse zu leisten.

Der Risikomanagementprozess ist in den jährlichen Strategie- und Finanzplanungsprozess integriert. Die Resultate der Risikobeurteilung werden angemessen in der jährlichen Überprüfung der Unternehmensstrategie berücksichtigt.

Interne Revision

Die Mitreva AG, eine eigenständige Tochtergesellschaft des Migros-Genossenschafts-Bundes, ist vom Auditausschuss MGB bzw. von den Verwaltungen der regionalen Migros-Genossenschaften als interne Revision der Migros-Gemeinschaft beauftragt. Sie hat einen mit unabhängigen Experten besetzten Verwaltungsrat.

Die Mitreva unterstützt die Geschäftseinheiten (gesamte Migros-Gemeinschaft) bei der Erreichung der Ziele, indem sie einen unabhängigen Ansatz zur Beurteilung, Verbesserung und Effektivität der internen Kontrollprozesse sicherstellt. Sie erstellt Berichte über die von ihr durchgeführten Revisionen und rapportiert dem Auditausschuss sowie dem CEO bzw. den regionalen Verwaltungen über tatsächliche oder vermutete Unregelmässigkeiten.

Die interne Revision ist darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.

Die interne Revision ist dem Präsidenten der Verwaltung unterstellt. Ihre Führung und Überwachung wird durch den Auditausschuss sichergestellt. Sie prüft gemäss dem vom Ausschuss erlassenen Revisionsplan. Ihre Prüfungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu optimieren. Sie unterstützt die Verwaltungen und die Geschäftsleitungen bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit des Risikomanagements, der Kontrollen (Reifegrad 3) und der Governance (Führungs- und Überwachungsprozesse) bewertet und diese verbessern hilft.

Die interne Revision führt zudem Prüfungshandlungen im Bereich der Abschlussprüfung durch und unterstützt damit den Abschlussprüfer hinsichtlich ordnungsgemässer finanzieller Berichterstattung nach den geltenden Rechnungslegungsstandards.

Die Erkenntnisse und wesentlichen Feststellungen werden dem Auditausschuss und der Verwaltung quartalsweise präsentiert; der Ausschuss überprüft regelmässig die Revisionspläne, den Umfang der internen Revision, die Honorare sowie die Ergebnisse.

G. und A. Duttweiler-Stiftung

Die unabhängige G. und A. Duttweiler-Stiftung hat die Aufgabe, das Ideengut des Migros-Gründers zu sichern. Zudem wacht sie über die Einhaltung der Statuten und Verträge der Migros und genehmigt die Salärbänder für das Migros-Management und die Mandatsentschädigungen der Mitglieder der Verwaltung MGB.

Die Stiftung wurde 1950 von Gottlieb und Adele Duttweiler gegründet, um das Ideengut Duttweilers, das in verschiedenen Schriften festgehalten ist, auch nach dem Tod sicherzustellen. Dank ihres statutarisch verankerten Teilnahmerechts an den Delegiertenversammlungen des MGB kann die Stiftung ihre Haltung zu den vorliegenden Geschäften und Anträgen in den Versammlungen darlegen. Zudem ist der Vorsitzende des Stiftungsrates zu den Sitzungen der Verwaltung MGB eingeladen und bringt die Sicht der Stiftung ein. Regelmässige Teilnehmer sind die Mitglieder der Stiftung auch bei weiteren offiziellen Anlässen der Migros-Gremien, so zum Beispiel an der Tagung für Genossenschaftsräte und Delegierte.

Im Berichtsjahr traf sich die Stiftung mit den verschiedenen Organen des MGB zum Informationsaustausch und formulierte ihre Anliegen zur Beachtung der Migros-Werte. Der Stiftungsrat möchte das Gedankengut der Gründer innerhalb des Unternehmens wieder stärker verankern.

Dem Stiftungsrat gehören folgende sieben unabhängige Mitglieder an:

  • Peter Birrer (Vorsitzender)
  • Claudius Alder (bis 31.12.2018)
  • Christian Biland
  • Marcelle Junod
  • Elena Mattle-Andreoli
  • Markus Mosele
  • Michel Renevey

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