Die Verwaltung

Die Verwaltung ist für die Gesamtleitung der Migros verantwortlich und legt die Strategie und die geschäftlichen und ideellen Ziele des MGB und der Migros-Gemeinschaft fest. Sie übt als oberste Leitung die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Generaldirektion aus.

 

Die Verwaltung ernennt und überwacht die Generaldirektion und ist für die Ausgestaltung der Rechnungslegung, die Finanzkontrolle und Finanzplanung zuständig. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen der Migros.

Die operative Führung delegiert die Verwaltung an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten.

Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Organisationsreglement Verwaltung festgehalten. Dieses Reglement wird noch in dieser Amtsperiode überarbeitet werden.

Die Beschlüsse werden – unter Beachtung der üblichen Ausstandsregeln – von der Gesamtverwaltung gefasst. Zu Anträgen erhalten die Verwaltungsmitglieder in aller Regel im Voraus eine schriftliche Dokumentation.

Bezüglich der Zusammensetzung wird ein ausgewogenes Verhältnis von internen und externen Mitgliedern angestrebt. Der Vorsitzende der Generaldirektion, je ein Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise der Geschäftsleiter) und zwei Vertreter des Personals gelten aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der Migros als interne Mitglieder. Neun Personen aus der Wirtschaft und der Präsident fungieren als externe Mitglieder.
Mit Ausnahme der Vertreter der regionalen Genossenschaften werden die Mitglieder der Verwaltung für eine vierjährige Amtsdauer durch die Delegiertenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder der Verwaltung scheiden beim Erreichen des 70. Altersjahres aus. Die Kumulation von gewichtigen Ämtern innerhalb der Migros ist reglementarisch untersagt.