Entschädigungsbericht
Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert: Vorgegebene Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien.
Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung MGB regelmässig überprüft und angepasst und müssen von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt werden. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva Treuhand und Revision AG überprüft; der Präsident der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Das Arbeiten bei der Migros folgt klaren Vorgaben. Die Arbeitsplatzqualität ist ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen, beispielsweise Mindestlöhne, Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden, werden hier offengelegt.
Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung MGB werden ebenfalls durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.
Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros.
Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten bei der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.
Entschädigungen der Verwaltung
Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2018 Entschädigungen von insgesamt CHF 1'143’350 erhalten (2017: CHF 1'153'850), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Pensionskassenbeiträge oder Spesen. Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.
Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:
1 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung beinhaltet Spesen von CHF 20'000 jährlich. 2 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 16'500 entschädigt. 3 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit CHF 1'100 entschädigt. 4 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt: 5 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungs-Sitzungen. 6 Reisekosten bis zur schweizerischen Grenze werden vom MGB übernommen. 7 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10'000 pro Jahr beträgt. 8 Zzgl. Entschädigung für das VR-Präsidium bei Mitreva AG, welches CHF 16'500 pro Jahr beträgt. 9 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400’000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls an der Universität St. Gallen und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls.Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder
Pauschalentschädigung
Sitzungsentschädigung 4
Gesamtentschädigung 5
In CHF
2018
2017
2018
2017
2018
2017
Andrea Broggini (Präsident)
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsident), Evaluationsgremium bis 31.05.2018 (Präsident) 1420'000
420'000
-
-
420'000
420'000
Doris Aebi, Vize-Präsidentin
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), ADH (strategische Themen), Evaluationsgremium bis 31.05.2018 (Mitglied) 276'500
76'500
24'350
36'750
100'850
113'250
Roger Baillod
Auditausschuss (Präsident bis 31.07.2018, Mitglied bis 31.12.2018), Ausschuss Entschädigungen und Nominationen ab 01.08.2018 (Mitglied), Evaluationsgremium ab 28.09.2018 (Präsident)60'000
60'000
28'100 8
21'900
88'100
81'900
Dominique Biedermann
Auditausschuss (Mitglied)60'000
60'000
9'900
9'900
69'900
69'900
Jean-René Germanier
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), Evaluationsgremium ab 28.09.2018 (Mitglied) 760'000
60'000
8'400
22'550
68'400
82'550
Paola Ghillani
Auditausschuss (Mitglied), ADH (strategische Themen)60'000
60'000
26'400
20'900
86'400
80'900
Roelof Joosten, ab 01.07.2018
Finanzausschuss (Mitglied)30'000
-
1'650
-
31'650 6
-
Thomas Rudolph
Finanzausschuss (Mitglied) 960'000
60'000
6'600
7'150
66'600
67'150
Ursula Schoepfer
Finanzausschuss (Präsidentin)60'000
60'000
20'250
19'150
80'250
79'150
Heinz Winzeler, bis 30.06.2018
Finanzausschuss (Mitglied)30'000
60'000
3'300
7'150
33'300
67'150
Hans A. Wüthrich
Auditausschuss (Mitglied bis 31.07.2018, Präsident ab 01.08.2018)60'000
60'000
15'900
9'900
75'900
69'900
Patrick Avanthay
(Mitarbeiter-Vertreter) 3-
-
11'000
11'000
11'000
11'000
Andrea Hilber Truttmann
(Mitarbeiter-Vertreterin) 3-
-
11'000
11'000
11'000
11'000
Total
976'500
976'500
166'850
177'350
1'143'350
1'153'850
Es werden keine Pensionskassenbeiträge entrichtet.
Ganztages-Sitzung: CHF 2'750
Halbtages-Sitzung: CHF 1'650
Sitzung vor/nach Verwaltungs-Sitzung: CHF 550
Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 12'000
Evaluationsgremium (nur bei anstehenden Wahlen), Ganztages-Sitzung: CHF 1'350, Halbtages-Sitzung: CHF 800
Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.
Saläre der Generaldirektion
Die sieben Mitglieder der Generaldirektion des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2018 insgesamt CHF 5.507 Mio. erhalten (2017: CHF 5.530 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Fabrice Zumbrunnen, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 880'000 (2017: Herbert Bolliger, Präsident der Generaldirektion bis 31.12.2017, CHF 945'000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu zwei Dritteln vom Arbeitgeber und zu einem Drittel vom Arbeitnehmer getragen.
Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre; anderweitige Entschädigungen werden nicht bezahlt. Es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen, bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an den Arbeitgeber.