Verwaltung
Die Verwaltung ist für die Gesamtleitung inklusive Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB verantwortlich. Sie legt die Strategie fest und sorgt für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen.
2019 hat die Verwaltung (VW) an acht Sitzungen mit einer Dauer von je zwei bis acht Stunden getagt. Neben den statutarischen Geschäften und periodischen Berichterstattungen über sämtliche Strategischen Geschäftsfelder der Migros inklusive der Tochterunternehmen hat die Verwaltung verschiedene Akquisitionen, Investitionen und Desinvestitionen der Tochtergesellschaften und der Migros-Industrie genehmigt.
Die Verwaltung bewilligte die Übernahme von vtours GmbH sowie der vtours International AG mit Sitz in Aschaffenburg (D) durch die Hotelplan Group. Zudem hat die Verwaltung im Juni 2019 entschieden, die Verkaufsprozesse der Tochterunternehmen Globus, Gries Deco Gruppe (Depot), Interio und m-way zu lancieren, damit die Migros-Gruppe verstärkt in ihr Kerngeschäft und den Online-Handel investieren kann. Schliesslich hat sie zwei neue Mitglieder der Generaldirektion (Leiter Departement Industrie & Grosshandel und Leiter Technologie, Informatik & Logistik) ernannt.
Zusammensetzung & Wahlmodus
Die Verwaltung setzt sich derzeit aus 22 Mitgliedern, nämlich neun externen, unabhängigen Mitgliedern und 13 internen, zusammen. Als externe, unabhängige Personen gelten die Präsidentin und die acht Mitglieder aus der Wirtschaft. Als intern gelten aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der Migros die zehn Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise die Geschäftsleiter), der Präsident der Generaldirektion und die zwei Mitarbeitendenvertreter. Vier der 22 Mitglieder sind weiblich, womit der Frauenanteil 18% beträgt.
Bezüglich Zusammensetzung und Grösse der Verwaltung weicht die Migros von den Vorgaben des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ab. Gemäss Statuten wählt jede regionale Genossenschaft ihren Vertreter und entscheidet somit selber, wer in der Verwaltung MGB Einsitz nimmt. Dies beeinflusst sowohl die Grösse des Organs als auch das Verhältnis zwischen externen und internen Mitgliedern.
Mit Ausnahme der zehn Vertreter der regionalen Genossenschaften, die durch die Wahlorgane der regionalen Genossenschaften bestimmt werden, werden die Mitglieder der Verwaltung für eine vierjährige Amtsperiode durch die Delegiertenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig, solange die maximale Amtsdauer von vier Amtsperioden nicht erreicht ist. Die Mitglieder der Verwaltung scheiden beim Erreichen des siebzigsten Altersjahres aus.
Arbeitsweisen & Kompetenzen
Die Beschlüsse der Verwaltung werden – unter Beachtung der reglementarischen Ausstandsregeln – durch die Gesamtverwaltung mit einfachem Mehr gefasst. Eine detaillierte Vorbereitung und die Vorarbeiten in den Ausschüssen ermöglichen es, dass die Diskussionen im Gesamtgremium mit aktuell 22 Mitgliedern effektiv und effizient geführt werden.
In der Sitzungseinladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied der Verwaltung oder ein Ausschuss zu behandeln wünscht. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation. Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel sämtliche Mitglieder anwesend sind. Im Berichtsjahr lag die Teilnahmequote bei 95%. An den Sitzungen der Verwaltung nehmen zusätzlich die sechs Mitglieder der Generaldirektion sowie der Präsident der G. und A. Duttweiler-Stiftung mit beratender Stimme teil.
Die Verwaltung und ihre Ausschüsse besprechen regelmässig im Rahmen einer Selbstevaluation ihre Arbeitsweise und Leistung. Die Erkenntnisse aus dieser Evaluation werden laufend umgesetzt und der Stand der Umsetzung wird regelmässig besprochen. Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen.
Zu den Kompetenzen der Verwaltung gehören:
- Die Festlegung der Strategie und die Ausgestaltung der Rechnungslegung sowie die Finanzkontrolle und Finanzplanung.
- Die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros
- Die Ernennung und Überwachung der Generaldirektion.
Die operative Führung delegiert die Verwaltung an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten. Dazu gehört auch die Oberleitung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB, deren interne Verwaltungsratsmitglieder durch die Mitglieder der Generaldirektion ernannt werden. Externe Verwaltungsratsmitglieder, beispielsweise für Hotelplan oder die Migros Bank, werden durch die Verwaltung ernannt, wenn zusätzliches Know-how erforderlich ist oder gesetzliche Auflagen dies verlangen.
Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Organisationsreglement der Verwaltung und in den Reglementen der Ausschüsse im Detail festgehalten.
Personelle Besetzung Verwaltung
Die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes besteht derzeit aus 22 Mitgliedern, welche für die Amtsperiode 2016 bis 2020 gewählt wurden.
Die Verwaltung setzt sich aus neun externen, unabhängigen Mitgliedern und 13 internen Mitgliedern zusammen. Als externe, unabhängige Personen gelten die Präsidentin und die aktuell acht Mitglieder aus der Wirtschaft. Als intern gelten aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der Migros die zehn Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise deren Geschäftsleiter), der Präsident der Generaldirektion und die zwei Mitarbeitendenvertretenden.
Präsidium
Externe, unabhängige Mitglieder
Interne Mitglieder
Alle Mitglieder
Ausschüsse
Die Verwaltung arbeitet mit permanenten Ausschüssen. Mit Ausnahme des Ausschusses Detailhandel Migros (ADH) werden sie mehrheitlich oder sogar ausschliesslich mit den externen, unabhängigen Verwaltungsmitgliedern besetzt, um spezifisches Fachwissen einzubringen.