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Governance

Entschädigungs­bericht

Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert. Vorgegebene Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes Richtlinien.

Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) regelmässig überprüft und angepasst und müssen von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt werden. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva AG überprüft; die Präsidentin der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.

Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Die Arbeitsplatzqualität ist ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen, beispielsweise Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden, werden auf der Migros-Arbeitswelt-Webseite offengelegt.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unter­nehmens­entwicklung.

Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung werden ebenfalls durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten bei der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen auch keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.

Entschädigungen der Verwaltung

Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsidentin) haben im Jahr 2022 Entschädigungen von insgesamt CHF 1’254’137 erhalten (2021: CHF 1’238’675), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Spesen. Der Präsident der Generaldirektion sowie die Geschäftsleiterin und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Funktion als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.

Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:

 

Gesamtentschädigung 6

In CHF

2022

2021

Ursula Nold Präsidentin seit 2019, gewählt bis 2024 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen 1 2

430’500

420’000

Dominique Biedermann Seit 2012, gewählt bis 2024 Auditausschuss

74’600

81’000

Jean-René Germanier Seit 2008, gewählt bis 2024 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen

75’250

66’500

Paola Ghillani Seit 2008, gewählt bis 2024 Auditausschuss, ADH (strategische Themen)

87’400

91’500

Marianne Janik Seit 2020, gewählt bis 2024 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen

75’250

66’500

Martin Künzi 2 Seit 2020, gewählt bis 2024 Finanzausschuss

99’000

87’825

Cornelia Ritz Bossicard Seit 2020, gewählt bis 2024 Auditausschuss 2 7

74’600

81’000

Christoph Tonini Seit 2020, gewählt bis 2024 Finanzausschuss, Ausschuss Entschädigungen und Nominationen erweitert

83’150

83’950

Hubert Weber Seit 2020, gewählt bis 2024 Finanzausschuss bis 30.06.2022, ab 01.07.2022 Auditausschuss, ADH (strategische Themen)

112’375

85’725

Hans A. Wüthrich Seit 2012, gewählt bis 2024 Auditausschuss 3

114’987

153’975

Patrick Avanthay 4 Seit 2009, gewählt bis 2024

13’800

10’350

Séghira Egli 4 Seit 2020, gewählt bis 2024

13’225

10’350

Total

1’254’137

1’238’675

1 Die Präsidentin der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung versteht sich inklusive Spesen.

2 Abzüglich Beiträge an die berufliche Vorsorge (Arbeitgeberin- und Arbeitnehmendenbeiträge).

3 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 17’350 entschädigt. Die Gesamtentschädigung beinhaltet ausserordentliche Aufwendungen aufgrund der Funktion als Präsident Auditausschuss.

4 Die Mitarbeitenden-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit einer Pauschale von CHF 1’150 entschädigt.

5 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt: Ganztages-Sitzung: CHF 2’900 Halbtages-Sitzung: CHF 1’750 Sitzung vor/nach Verwaltungssitzung: CHF 575 Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 12’600

6 Die Gesamtentschädigung der externen Mitglieder beinhaltet eine jährliche Pauschalentschädigung von CHF 63’000 sowie die Sitzungsentschädigungen (siehe Fussnote 5), zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungssitzungen. Es werden keine Spesen vergütet. Zzgl. gesetzliche Beiträge an die Sozialversicherungen.

7 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Mitreva AG, welche CHF 16’500 pro Jahr beträgt.

Saläre der Generaldirektion

Die sieben Mitglieder der Generaldirektion MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2022 insgesamt CHF 5.427 Mio. erhalten (2021: CHF 5.513 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Fabrice Zumbrunnen, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 929’200 (2021: CHF 920’000). Das Verhältnis des höchsten Einzelsalärs zum Median-Bruttojahreslohn aller Mitarbeitenden der Migros-Gruppe betrug im Berichtsjahr 1:15 und blieb somit identisch zu jenem im Vorjahr. Die Pensionskassenbeiträge werden zu zwei Dritteln von der Arbeitgeberin und zu einem Drittel von den Arbeitnehmenden getragen.

Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre. Es stehen den Mitgliedern der Generaldirektion keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu und es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an die Arbeitgeberin.

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