Die Vergütungspolitik der Migros ist klar definiert. Mit dem Markt abgestimmte Salärbänder legen den Rahmen der Vergütungen des Managements fest. Für die Vergütung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes Richtlinien.
Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) alle zwei Jahre überprüft und angepasst und von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt. Die interne Revision führt zudem regelmässig Prüfungen im Zusammenhang mit den Salärbändern durch; die Präsidentin der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Das Vergütungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich an Marktlöhnen, wobei bei deren Festsetzung die Werte und die Kultur der Migros miteinfliessen. Neben fairen Arbeitsbedingungen wie beispielweise grosszügigen Urlaubsregelungen und Weiterbildungsmöglichkeiten ist in der Migros die Arbeitsplatzqualität ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Das bonusfreie Vergütungssystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung.
Für die Vergütung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien, die alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden. Diese gelten auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate prinzipiell keine Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung werden zusätzlich durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.
Das bonusfreie Vergütungssystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten in der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.
Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsidentin), deren Anzahl per 1. Juli 2024 von 23 auf 13 Mitglieder reduziert wurde, haben im Jahr 2025 Vergütungen von insgesamt CHF 971’550 erhalten (2024: CHF 1’090’715), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden prinzipiell keine weiteren Vergütungen ausgerichtet. Der Präsident der Generaldirektion (Mitglied der Verwaltung MGB bis 30. Juni 2024) sowie die Geschäftsleiterin und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Funktion als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.
Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:
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Gesamtvergütung |
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In CHF |
2025 |
2024 |
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Total |
971’550 |
1’090’715 |
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Ursula Nold 1 2 Präsidentin seit 2019, gewählt bis 2026 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen |
441’000 |
441’000 |
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Martin Künzi 2 Seit 2020, gewählt bis 2026 Finanzausschuss, Auditausschuss |
120’225 |
106’550 |
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Cédric Moret seit 07.2024, gewählt bis 2026 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen, Ausschuss Governance |
79’625 |
41’200 |
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Cornelia Ritz Bossicard 2 Seit 2020, gewählt bis 2026 Auditausschuss, Governance Ausschuss |
88’850 |
82’650 |
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Christoph Tonini Seit 2020, gewählt bis 2026 Finanzausschuss, Ausschuss Entschädigungen und Nominationen |
109’800 |
97’100 |
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Hubert Weber 2 3 Seit 2020, gewählt bis 2026 Auditausschuss |
106’850 |
93’400 |
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Anne-France Bonny Seit 07.2024, gewählt bis 2026 |
12’000 |
9’550 |
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Colin Frei Seit 06.2023, gewählt bis 2026 |
13’200 |
12’950 |
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per 30.06.2024 ausgetretene Mitglieder der Verwaltung aufgrund Verkleinerung auf 13 Mitglieder |
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206’315 |
1 Die Präsidentin der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld.
2 Abzüglich Beiträge an die berufliche Vorsorge (Arbeitgeberin- und Arbeitnehmendenbeiträge).
3 Zzgl. Vergütung für das VR-Mandat bei MSM AG, welche für das Jahr 2025 CHF 30’000 beträgt.
Die sieben Mitglieder der Generaldirektion MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2025 insgesamt CHF 5.67 Mio. erhalten (2024: CHF 5.08 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Mario Irminger, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 902’500 (2024: CHF 874’000). Das Verhältnis des höchsten Einzelsalärs zum Median-Bruttojahressalär aller Mitarbeitenden der Migros-Gruppe betrug im Berichtsjahr 14:1 (2024: 13:1) und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.
Die Pensionskassenbeiträge werden zu zwei Dritteln von der Arbeitgeberin und zu einem Drittel von den Arbeitnehmenden getragen. Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto oder ein Generalabonnement der SBB, 1. Klasse, zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre. Es stehen den Mitgliedern der Generaldirektion keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu und es werden keinerlei variable Vergütungen ausgerichtet.
Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an die Arbeitgeberin.