Interne Kontrollinstrumente
Die Verwaltung und die Generaldirektion der Migros messen einer guten Unternehmensführung eine hohe Bedeutung zu. Dazu zählt auch die systematische interne Kontrolle und Überwachung der Geschäftsprozesse, Regelungen und Risiken.
Risikomanagement
Die Verwaltung und die Generaldirektion überprüfen und beurteilen die strategischen, finanziellen und operativen Risiken der Gruppe. Das Risikomanagement wurde im Berichtsjahr weiter ausgebaut. Die Migros verfügt seit Ende 2008 über ein durchgängiges, mehrstufiges Risk-Management-Konzept. Die Koordination liegt beim Auditor M-Gemeinschaft des MGB. Die Risiken werden gruppenweit erfasst und permanent kontrolliert. Die Resultate seiner Überprüfungen werden den Leitern der Strategischen Geschäftsfelder und dann in konsolidierter Form der Generaldirektion und der Verwaltung präsentiert. 2008 wurden 60 Mitarbeitende im Bereich Risikomanagement geschult. Der Überprüfungsprozess ist heute im Regelbetrieb.
Interne Revision
Die interne Revision ist führungsmässig sowie fachlich-administrativ dem Präsidenten der Verwaltung unterstellt. Basierend auf einem durch den Auditausschuss genehmigten Revisionsplan werden die Prüfungen durchgeführt. Die interne Revision hat im Berichtsjahr 40 Revisionen durchgeführt und schriftlich dokumentiert. Diese werden mit dem Management besprochen. Die Erkenntnisse und wesentlichen Feststellungen wurden dem Auditausschuss und der Verwaltung präsentiert. Die interne Revision der Migros wird seit 2004 durch die Mitreva Interne Revision AG durchgeführt.
Gottlieb-und-Adele-Duttweiler-Stiftung
Die unabhängige Gottlieb-und-Adele-Duttweiler-Stiftung wurde im Jahr 1950 von Gottlieb und Adele Duttweiler geschaffen. Die Stiftung wacht darüber, dass Statuten, Verträge und das Gedankengut der Migros-Gründer eingehalten werden. Gottlieb Duttweilers Gedankengut lebt dadurch mit der Stiftung weiter. Seine Weitsicht und Verpflichtung zur Nachhaltigkeit prägen die Migros. In seinen Thesen aus dem Jahr 1950 hat er festgelegt, dass den Mitgliedern der Verwaltungen und den Geschäftsleitern der Migros-Betriebe keine Erfolgsbeteiligungen ausgezahlt werden. Sie werden ausschliesslich durch eine fixe, angemessene Besoldung entschädigt. Die Durchsetzung dieses Anspruchs ist bis heute gewährleistet; so bedarf die Besoldungsstruktur (Salärbänder) des obersten Kaders, also auch der Generaldirektion, der Genehmigung durch den Stiftungsrat der Gottlieb-und-Adele-Duttweiler-Stiftung. Das bewährte Vorgehen wurde bereits 1957 vertraglich mit den Genossenschaften und dem MGB geregelt. Bereits Mitte des letzten Jahrhunderts hat also Gottlieb Duttweiler die Gefahr von Lohn- und Bonusexzessen erkannt und die Entschädigungen entsprechend geregelt.
Der Stiftungsrat besteht aus folgenden sieben unabhängigen Mitgliedern:
Jules Kyburz (Präsident), Claudius Alder, Peter Birrer, Hans-Ulrich Frei, Charlotte Hug-Burnod, Markus Mosele, Michel Renevey.