Entschädigungsbericht
Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert: Vorgegebene Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien.
Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung MGB regelmässig überprüft und angepasst und müssen von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt werden. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva AG überprüft; die Präsidentin der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Die Arbeitsplatzqualität ist ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen, beispielsweise Mindestlöhne, Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden, werden auf der Migros Arbeitswelt-Webseite offengelegt.
Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung MGB werden ebenfalls durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.
Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden.
Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten bei der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.
Entschädigungen der Verwaltung
Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsidentin) haben im Jahr 2019 Entschädigungen von insgesamt CHF 1'157’600 erhalten (2018: CHF 1'143'350), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Spesen. Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Funktion als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.
Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:
1 Die Präsidentin der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. 2 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. 3 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 16'500 entschädigt. 4 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit CHF 1'100 entschädigt. 5 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt: 6 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungs-Sitzungen. 7 Reisekosten bis zur schweizerischen Grenze werden vom MGB übernommen. 8 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10'000 pro Jahr beträgt. 9 Zzgl. Entschädigung für das VR-Präsidium bei Mitreva AG, welches CHF 16'500 pro Jahr beträgt. 10 Zzgl. Beratungshonorar von CHF 27'910 (in der Eigenschaft als Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und Inhaber des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls) für die Erarbeitung der neuen Strategie Supermarkt/Verbrauchermarkt 11 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400’000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls an der Universität St. Gallen und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls. Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder
Pauschalentschädigung
Sitzungsentschädigung 5
Gesamtentschädigung 6
In CHF
2019
2018
2019
2018
2019
2018
Ursula Nold (Präsidentin), seit 01.07.2019 I Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsidentin), Evaluationsgremium ab 22.08.2019 (Präsidentin) 1
199'100
0
-
-
199'100
-
Andrea Broggini (Präsident), bis 30.06.2019
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsident) 2210'000
420'000
-
-
210'000
420'000
Doris Aebi (Vize-Präsidentin), bis 30.06.2019
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), ADH (strategische Themen) 338'250
76'500
15400
24'350
53'650
100'850
Roger Baillod
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), Evaluationsgremium (Präsident) bis 15.04.201960'000
60'000
23350 9
28'100
83'350
88'100
Dominique Biedermann
Auditausschuss (Mitglied)60'000
60'000
28500
9'900
88'500
69'900
Jean-René Germanier
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), Evaluationsgremium bis 15.04.2019 und ab 22.08.2019 (Mitglied) 860'000
60'000
19850
8'400
79'850
68'400
Paola Ghillani
Auditausschuss (Mitglied), ADH (strategische Themen)60'000
60'000
33550
26'400
93'550
86'400
Roelof Joosten, ab 01.07.2018
Finanzausschuss (Mitglied) (verstorben 02.03.2020)60'000
30'000
4400
1'650
64'400 7
31'650
Thomas Rudolph
Finanzausschuss (Mitglied) 10 1160'000
60'000
4400
6'600
64'400
66'600
Ursula Schoepfer
Finanzausschuss (Präsidentin)60'000
60'000
16400
20'250
76'400
80'250
Heinz Winzeler, bis 30.06.2018
Finanzausschuss (Mitglied)
30'000
3'300
33'300
Hans A. Wüthrich
Auditausschuss (Präsident) 368'250
60'000
52500
15'900
120'750
75'900
Patrick Avanthay
(Mitarbeiter-Vertreter) 4-
-
12'100
11'000
12'100
11'000
Andrea Hilber Truttmann
(Mitarbeiter-Vertreterin) 4-
-
11'550
11'000
11'550
11'000
Total
935'600
976'500
222'000
166'850
1'157'600
1'143'350
Zzgl. Beiträge an die berufliche Vorsorge und Pensionskassen-Beiträge.
Zzgl. Beiträge an die berufliche Vorsorge. Es werden keine Pensionskassenbeiträge entrichtet.
Ganztages-Sitzung: CHF 2'750
Halbtages-Sitzung: CHF 1'650
Sitzung vor/nach Verwaltungs-Sitzung: CHF 550
Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 12'000
Evaluationsgremium (nur bei anstehenden Wahlen), Ganztages-Sitzung: CHF 1'350, Halbtages-Sitzung: CHF 800
Die Gesamtentschädigung beinhaltet Spesen von 10% der Pauschalentschädigung.
Zzgl. gesetzliche Beiträge an die Sozialversicherungen. Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet (ausgenommen Präsidentin)
Saläre der Generaldirektion
Die sieben Mitglieder der Generaldirektion des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2019 insgesamt CHF 5.488 Mio. erhalten (2018: CHF 5.507 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Fabrice Zumbrunnen, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 900'000 (2018: CHF 880'000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu zwei Dritteln vom Arbeitgeber und zu einem Drittel vom Arbeitnehmer getragen.
Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre. Es stehen den Mitgliedern der Generaldirektion keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu und es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen, bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an den Arbeitgeber.