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Good News
Governance

Interne Kontroll­­instrumente

Verwaltung und Generaldirektion des Migros-Genossenschafts-Bundes messen einer guten Unternehmensführung hohe Bedeutung zu. Dazu zählen die interne Kontrolle und Überwachung mittels eines integrierten, mehrstufigen Risiko­managements und eines Compliance-Management-Systems.

Compliance

Die Gesamtverantwortung für die Compliance liegt bei der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) sowie den Organen in den Migros-Unternehmen. Die Migros verfügt über eine zentrale Compliance-Funktion, welche der Direktion Legal & Compliance MGB als Stabsstelle des Präsidenten der Generaldirektion MGB zugeordnet ist. Sie verfügt über einen jederzeitigen direkten Zugang zur Präsidentin der Verwaltung. Quartalsweise erfolgt eine Berichterstattung über Compliance-Aktivitäten, den Stand der Umsetzung des gruppenweiten, am ISO Standard 37301 orientierten Migros-Compliance-Management-Systems sowie über relevante Compliance-Fälle zuhanden der Generaldirektion sowie des Auditausschusses der Verwaltung.

Als grundlegendes strategisches Bekenntnis zu gesetzeskonformem und verantwortungsbewusstem Handeln und zur Bekämpfung der Korruption in jeder Form verfügt die Migros als Basis ihres Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex. Dieser gilt für alle Mitarbeitenden der Unternehmen der Migros-Gruppe. Der Verhaltenskodex wurde 2014 eingeführt. Im Rahmen der systematischen Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems wurden die Grundsätze risikobasiert um die für die Migros-Gruppe relevanten Themen erweitert.

Die zwölf Grundsätze des Verhaltenskodexes der Migros-Gruppe werden durch verschiedene interne Richtlinien und Merkblätter konkretisiert. Die Richtlinien zur Korruptionsprävention, zur Geschäftspartnerprüfung, zum Umgang mit Interessenkonflikten, zur Einhaltung des Kartellrechts und der Datenschutzvorschriften und die Kommunikationsrichtlinie gelten für die Unternehmen der Migros-Gruppe als Mindestvorgaben aus dem Compliance-System. Es werden angemessene Massnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben gruppenweit umgesetzt werden und die Mitarbeitenden bezüglich der relevanten Richtlinien und Abläufe innerhalb der gesamten Organisation regelmässig und zielgruppengerecht geschult werden.

Die Migros verfügt über einen Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeitenden der Migros-Gruppe gilt.

Die Integrität der Mitarbeitenden steht für die Migros an oberster Stelle. Von allen Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie Verant­wortung für ihr Handeln übernehmen, stets im Interesse der Migros und frei von Interessenkonflikten handeln. Dabei sollen sie Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, Gesetze und Regeln einhalten und etwaige Verstösse den zuständigen internen Meldestellen mitteilen. Den Mitarbeitenden der Unter­nehmen der Migros-Gruppe in der Schweiz sowie der relevanten Migros-Unternehmen im Ausland steht dazu auch die webbasierte, Hinweisgeberstelle M-Concern zur Verfügung. Meldungen können dort auch anonym erstattet werden.

Seit letztem Jahr steht die Meldestelle auch extern zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen (inklusive Verstösse gegen das Verbot von Kinderarbeit) oder Verstössen gegen das Korruptionsverbot und das Umweltschutzrecht in der Lieferkette der Migros-Gruppe zur Verfügung. Für den Umgang mit gemeldeten Missständen und die Durchführung von internen Untersuchungen besteht ein strukturierter Prozess. Bei festgestellten Regelverstössen erfolgt nebst der Sanktionierung auch regelmässig eine Ursachenanalyse. Gestützt auf diese erfolgen zur Sicherstellung einer risikobasierten Weiterent­wicklung des Compliance-Management-Systems allenfalls Anpassungen von bestehenden oder die Erarbeitung von neuen risikominimierenden Massnahmen.

Risikomanagement

Die Migros verfügt über ein umfassendes Risikomanagement über alle Unternehmen der Migros-Gruppe. Für dessen Ausgestaltung ist die Verwaltung MGB verantwortlich. Sie definiert die Rahmen­bedingungen der Risikomanagement-Aktivitäten in der Migros-Gruppe und stellt sicher, dass die Risikobeurteilungen zeitgerecht und angemessen erfolgen. Die Verwaltung MGB wird regelmässig durch die Generaldirektion über die Risikosituation der Unternehmen der Migros-Gruppe respektive der Strategischen Geschäftsfelder informiert. Aufgrund dieser Informationen beurteilt sie, welchen Einfluss die wesentlichen Risiken auf die Strategischen Geschäftsfelder haben und beschliesst darauf basierend weitergehende Massnahmen.

Die interne Revision nimmt zudem eine Überwachungs- und Kontrollfunktion wahr. Wegen ihrer institutionalisierten Unabhängigkeit vom operativen Geschäft hat sie die Aufgabe, allfällige Schwachstellen im Risikomanagement-System und im internen Kontrollsystem zu identifizieren und Massnahmen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Überwachungs- und Kontrollprozesse zu leisten.

Der Risikomanagementprozess ist in den jährlichen Strategie- und Finanzplanungsprozess integriert. Die Resultate der Risikobeurteilung werden angemessen in der jährlichen Überprüfung der Unternehmensstrategie berücksichtigt.

Interne Revision

Die Interne Revision der Migros-Gemeinschaft ist vom Auditausschuss der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) sowie von den Verwaltungen der regionalen Migros-Genossenschaften als konzernweite Revisionsfunktion beauftragt. Sie ist der Präsidentin der Verwaltung MGB unterstellt. Ihre Führung und Überwachung wird durch den Auditausschuss MGB sichergestellt. Organisatorisch ist sie im Bereich Finanzen des MGB angesiedelt, funktional ist sie unabhängig und objektiv tätig.

Die Interne Revision arbeitet risikobasiert nach einem vom Auditausschuss MGB genehmigten Prüfungsplan. Sie unterstützt Verwaltungen und Geschäftsleitungen bei der Zielerreichung, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit des Risikomanagements, der internen Kontrollen und der Governance (Führungs- und Überwachungsprozesse) beurteilt und kontinuierliche Verbesserungen anstösst.

Der Auditausschuss MGB überprüft regelmässig den Revisionsplan, den Prüfungsumfang, die Unabhängigkeit sowie Ressourcen und Budget der Internen Revision. Die wesentlichen Erkenntnisse und Feststellungen werden dem Auditausschuss und der Verwaltung quartalsweise präsentiert.

G. und A. Duttweiler-Stiftung

Die Stiftung hat die Aufgabe, das Ideengut des Migros-Gründers zu sichern. Sie ist von allen Migros-Gremien und -Organisationen unabhängig und nimmt ihre Funktion beratend und moralisch wahr. Zudem wacht sie über die Einhaltung der Statuten und des Vertrags zwischen MGB und Genossenschaften, genehmigt die Salärbänder für das Migros-Management sowie die Mandatsentschädigungen der Mitglieder der Verwaltung MGB.

Der Stiftungsrat setzt sich per Ende 2025 aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • David Bosshart (Präsident)
  • Max Alter
  • Christian Biland
  • Hedy Graber
  • Walter Huber
  • Ursula Schoepfer-Bretscher

G. und A. Duttweiler-Stiftung