Interne Kontrollinstrumente
Die Verwaltung und die Generaldirektion MGB messen einer guten Unternehmensführung eine hohe Bedeutung zu. Dazu zählt auch die interne Kontrolle und Überwachung der Risiken, Regelungen und Geschäftsprozesse mittels eines integrierten, mehrstufigen Risikomanagements und der Aufbau eines systematischen Compliance-Konzepts für die Migros-Gemeinschaft. Die Mitreva Interne Revision AG führt als interne Revision Prüfungen durch.
Compliance
Die Korruptionsprävention und die Sicherstellung der Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts stellen die aufgrund der Unternehmenstätigkeit – neben der Produktesicherheit und -qualität – zentralen Bereiche der Unternehmenscompliance der Migros dar. Als Mitglied von Global Compact bekennt sich die Migros zudem explizit zur Bekämpfung der Korruption in jeder Form. Die Integrität der Migros-Mitarbeitenden steht dabei an oberster Stelle. Die Migros erwartet von sämtlichen Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, Regeln befolgen und allfällige Verstösse melden.
Auf der Grundlage ihres Bekenntnisses zur umfassenden Integrität, zur gesetzeskonformen Geschäftstätigkeit und zur Einhaltung der über die gesetzlichen Pflichten hinausgehenden internen Richtlinien und Verhaltensanweisungen hat die Migros im vierten Quartal des Berichtsjahrs eine zentrale Compliance-Funktion geschaffen. Im Vordergrund der Compliance- Aktivitäten stehen die Erarbeitung eines neuen, modernen Verhaltenskodexes und die Einführung eines zentralen Compliance-Systems, bestehend aus der risikobasierten Regelfestlegung, den stufengerechten und regelmässigen Kommunikations- und Ausbildungsmassnahmen sowie einem effektiven Kontroll- und Sanktionsmechanismus.
Aufgrund der sich in der kürzeren Vergangenheit stetig verschärfenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden gleichzeitig die für die Bereiche Antikorruption und Kartellrecht bestehenden Richtlinien überarbeitet und aktualisiert. Gleichzeitig werden die erforderlichen Schnittstellen zu den bestehenden Systemen des Risikomanagements und des IKS geschaffen.
Die Compliance-Funktion ist organisatorisch der Direktion Recht MGB zugeordnet und verfügt über direkten, unabhängigen Zugang zum Präsidenten der Verwaltung. Quartalsweise erfolgt zudem eine Berichterstattung über den Stand der Umsetzung der Compliance-Massnahmen zuhanden des Auditausschusses.
Risikomanagement
Die Migros verfügt seit Ende 2008 über ein integriertes, mehrstufiges Risikomanagement-Konzept. Aufgeteilt in externe und interne Unternehmensrisikobereiche werden die relevanten strategischen, finanziellen, operativen und politisch-rechtlichen Risiken in Risikoberichten der einzelnen Migros Gruppengesellschaften erfasst und kontrolliert. Die Risikoberichte werden durch den Migros-Genossenschafts-Bund nach Strategischen Geschäftsfeldern der Migros konsolidiert und den Leitern der Strategischen Geschäftsfelder zur Bewilligung vorgelegt. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt bei der Verwaltung MGB. Generaldirektion und Verwaltung MGB überprüfen und beurteilen die präsentierten Risiken und bewilligen die konsolidierten Risikoberichte.
Der Überprüfungsprozess ist heute im Regelbetrieb. Die Koordination des Risikomanagement-Prozesses wurde im Berichtsjahr der neu geschaffenen Risk- und Compliance-Stelle übertragen.
Interne Revision
Die interne Revision ist dem Präsidenten der Verwaltung unterstellt, welcher diese Aufgabe an den Präsidenten des Auditausschusses delegiert hat. Basierend auf einem durch den Auditausschuss genehmigten Revisionsplan werden die Prüfungen durchgeführt. Die interne Revision hat im Berichtsjahr 46 Revisionen durchgeführt und schriftlich dokumentiert. Diese werden mit dem Management besprochen. Die Erkenntnisse und wesentlichen Feststellungen wurden dem Auditausschuss und der Verwaltung präsentiert. Die interne Revision der Migros wird seit 2004 durch die Mitreva Interne Revision AG durchgeführt.
G. und A. Duttweiler-Stiftung
Die unabhängige G. und A. Duttweiler-Stiftung wurde im Jahr 1950 von Gottlieb und Adele Duttweiler geschaffen. Die Stiftung wacht darüber, dass Statuten, Verträge und das Gedankengut der Migros-Gründer eingehalten werden. Gottlieb Duttweilers Gedankengut lebt dadurch mit der Stiftung weiter. Seine Weitsicht und Verpflichtung zur Nachhaltigkeit prägen die Migros. In seinen Thesen aus dem Jahr 1950 hat er festgelegt, dass den Mitgliedern der Verwaltungen und den Geschäftsleitern der Migros-Betriebe keine Erfolgsbeteiligungen ausgezahlt werden. Sie werden ausschliesslich durch eine fixe, angemessene Besoldung entschädigt. Die Durchsetzung dieses Anspruchs ist bis heute gewährleistet; so bedarf die Besoldungsstruktur (Salärbänder) des obersten Kaders, also auch der Generaldirektion, der Genehmigung durch den Stiftungsrat der G. und A. Duttweiler-Stiftung. Das bewährte Vorgehen wurde bereits 1957 vertraglich mit den Genossenschaften und dem MGB geregelt. Bereits Mitte des letzten Jahrhunderts hat also Gottlieb Duttweiler die Gefahr von Lohn- und Bonusexzessen erkannt und die Entschädigungen entsprechend geregelt.
Der Stiftungsrat besteht aus folgenden sieben unabhängigen Mitgliedern:
Peter Birrer (Präsident), Claudius Alder, Hans-Ulrich Frei, Charlotte Hug-Burnod, Elena Mattle-Andreoli, Markus Mosele, Michel Renevey.