Entschädigungsbericht
Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert. Vorgegebene Salärbänder setzen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Die Salärbänder werden regelmässig überprüft und angepasst und bedürfen der Genehmigung durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva Interne Revision AG überprüft. Der Präsident der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an den Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Das Arbeiten bei Migros folgt klaren Vorgaben. Arbeitsplatzqualität ist in der Migros bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen finden sich auf www.migros.ch/de/stellen/arbeitgeberin-migros.html. Dort sind beispielsweise die Mindestlöhne, Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden offengelegt.
Das bonusfreie Lohnsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung: Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten in der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.
Honorare der Verwaltungsmitglieder
Die Mitglieder der Verwaltung des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2013 Honorare von insgesamt CHF 1‘014‘500 erhalten (2012: CHF 988'500), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Pensionskassenbeiträge oder Spesen.
Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Verwaltung des MGB keinerlei Entschädigungen erhalten. Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:
Pauschal-entschädigung | Sitzungs-4 entschädigung | Gesamt-5 entschädigung | |
in CHF | 2013 2012 | 2013 2012 | 2013 2012 |
Andrea Broggini, Präsident1 (bis 30.06.12 Mitglied, seit 01.07.12 Präsident) Ausschuss Personelles und Entschädigung (Präsident) | 385‘000 220'000 | – 3'500 | 385‘000 223'500 |
Doris Aebi,Vize-Präsidentin2 Ausschuss Personelles und Entschädigung (Mitglied) | 70‘000 70‘000 | 9‘000 6‘000 | 79‘000 76‘000 |
Roger Baillod Auditausschuss (Präsident) | 55‘000 55‘000 | 20‘000 15‘000 | 75‘000 70'000 |
Dominique Biedermann (seit 01.07.12) Auditausschuss (Mitglied) | 55‘000 27‘500 | 10‘000 7‘500 | 65‘000 35‘000 |
Jean-René Germanier6 Ausschuss Personelles und Entschädigung (Mitglied) | 55‘000 55‘000 | 9‘000 9‘000 | 64‘000 64‘000 |
Paola Ghillani Auditausschuss (Mitglied) | 55‘000 55‘000 | 10‘000 10‘000 | 65‘000 65‘000 |
Thomas Rudolph7 Finanzausschuss (Mitglied) | 55‘000 55‘000 | 7‘000 3‘000 | 62‘000 58‘000 |
Ursula Schoepfer Finanzausschuss (Präsidentin) | 55‘000 55‘000 | 17‘000 8‘000 | 72‘000 63‘000 |
Heinz Winzeler Finanzausschuss (Mitglied) | 55‘000 55‘000 | 5'500 4‘000 | 60‘500 59‘000 |
Hans A. Wüthrich (seit 01.07.12) Auditausschuss (Mitglied) | 55‘000 27‘500 | 10‘000 5‘000 | 65‘000 32‘500 |
Patrick Avanthay (Mitarbeiter-Vertreter)3 | – – | 11'000 12‘000 | 11‘000 12‘000 |
Ruth Rauschenbach (seit 01.07.12) (Mitarbeiter-Vertreterin)3 | – – | 11‘000 8‘000 | 11‘000 8‘000 |
Total 2013 Total 20128 | 895'000 891'000 | 119'500 97‘500 | 1'014‘500 988‘500 |
1 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung beinhaltet Spesen von CHF 20‘000 jährlich. Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.
2 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 15‘000 entschädigt.
3 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit CHF 1‘000 entschädigt.
4 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt:
Ganztages-Sitzung: CHF 2‘500
Halbtages-Sitzung: CHF 1‘500
Sitzung vor/nach Verwaltungs-Sitzung: CHF 500
Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 10‘000
5 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungs-Sitzungen. Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.
6 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10‘000 pro Jahr beträgt.
7 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400‘000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls.
8 Inklusive Entschädigungen der per 30.06.2012 ausgeschiedenen Mitglieder (namentlich Claude Hauser, Salomé Paravicini, Daniela Suter).
Gehälter der Generaldirektion
Die sieben Mitglieder der Generaldirektion des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2013 insgesamt CHF 5.17 Mio. erhalten (2012: CHF 5.10 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Herbert Bolliger, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 885'000 (2012: CHF 866'000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu 2/3 vom Arbeitgeber und zu 1/3 vom Arbeitnehmer getragen. Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt; anderweitige Entschädigungen werden nicht bezahlt. Es werden keine variablen Vergütungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen.