01 ––
Von Westafrika nach
Buchs – die nachhaltige Reise der Kakaobohnen
zu Chocolat Frey
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02 ––
100% UTZ-zertifizierter Kakao bei Chocolat Frey – typisch für die Vorreiterrolle der Migros
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03 ––
Die Riseria Taverne und der Reis fürs Risoletto – Sorgfalt bei der Wahl der Lieferanten und der Herstellung
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04 ––
Das Risoletto kommt aus dem Schokoladenherz der Migros-Industrie
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05 ––
Qualitätssicherung bei Lebensmitteln und Gebrauchsgütern –
Swiss Quality Testing
Services der Migros
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06 ––
94 276 Mitarbeitende aus 152 Ländern – nicht allein fürs Risoletto, aber auch
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07 ––
Das Risoletto geht durch viele Frauenhände – das starke Geschlecht der Migros
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08 ––
Manchmal ist die Ausbildung ein Zuckerschlecken – einer von 3500 Lernenden in der Migros
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09 ––
Wie von Zauberhand – warum das Risoletto
in den über 700
Migros-Filialen und
-Shops nie ausgeht
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10 ––
Blinddegustation mit Insidern – das Risoletto an der Delegiertenversammlung
des MGB
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Entschädigungsbericht

Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert. Vorgegebene Salärbänder setzen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Die Salärbänder werden regelmässig überprüft und angepasst und bedürfen der Genehmigung durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva Interne Revision AG überprüft. Der Präsident der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.

Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an den Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Das Arbeiten bei Migros folgt klaren Vorgaben. Arbeitsplatzqualität ist in der Migros bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen finden sich auf www.migros.ch/de/stellen/arbeitgeberin-migros.html. Dort sind beispielsweise die Mindestlöhne, Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden offengelegt.

Das bonusfreie Lohnsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung: Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten in der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.

Honorare der Verwaltungsmitglieder

Die Mitglieder der Verwaltung des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2013 Honorare von insgesamt CHF 1‘014‘500 erhalten (2012: CHF 988'500), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Pensionskassenbeiträge oder Spesen.

Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Verwaltung des MGB keinerlei Entschädigungen erhalten. Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:
 

 Pauschal-entschädigungSitzungs-4
entschädigung
Gesamt-5
entschädigung
in CHF2013
2012
2013
2012
2013
2012
Andrea Broggini, Präsident1 (bis 30.06.12 Mitglied, seit 01.07.12 Präsident)
Ausschuss Personelles und Entschädigung (Präsident)
385‘000
220'000

3'500
385‘000
223'500
Doris Aebi,Vize-Präsidentin2
Ausschuss Personelles und Entschädigung (Mitglied)
70‘000
70‘000
9‘000
6‘000
79‘000
76‘000
Roger Baillod
Auditausschuss (Präsident)
55‘000
55‘000
20‘000
15‘000
75‘000
70'000
Dominique Biedermann (seit 01.07.12)
Auditausschuss (Mitglied)
55‘000
27‘500
10‘000
7‘500
65‘000
35‘000
Jean-René Germanier6
Ausschuss Personelles und Entschädigung (Mitglied)
55‘000
55‘000
9‘000
9‘000
64‘000
64‘000
Paola Ghillani
Auditausschuss (Mitglied)
55‘000
55‘000
10‘000
10‘000
65‘000
65‘000
Thomas Rudolph7
Finanzausschuss (Mitglied)
55‘000
55‘000
7‘000
3‘000
62‘000
58‘000
Ursula Schoepfer
Finanzausschuss (Präsidentin)
55‘000
55‘000
17‘000
8‘000
72‘000
63‘000
Heinz Winzeler
Finanzausschuss (Mitglied)
55‘000
55‘000
5'500
4‘000
60‘500
59‘000
Hans A. Wüthrich (seit 01.07.12)
Auditausschuss (Mitglied)
55‘000
27‘500
10‘000
5‘000
65‘000
32‘500
Patrick Avanthay
(Mitarbeiter-Vertreter)3

11'000
12‘000
11‘000
12‘000
Ruth Rauschenbach (seit 01.07.12)
(Mitarbeiter-Vertreterin)3

11‘000
8‘000
11‘000
8‘000
Total 2013
Total 20128
895'000
891'000
119'500
97‘500
1'014‘500
988‘500


1 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung beinhaltet Spesen von CHF 20‘000 jährlich. Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.

2 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 15‘000 entschädigt.

3 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit CHF 1‘000 entschädigt.

4 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt:
        Ganztages-Sitzung: CHF 2‘500
        Halbtages-Sitzung: CHF 1‘500
        Sitzung vor/nach Verwaltungs-Sitzung: CHF 500
        Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 10‘000

5 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungs-Sitzungen. Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.

6 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10‘000 pro Jahr beträgt.

7 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400‘000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls.

8 Inklusive Entschädigungen der per 30.06.2012 ausgeschiedenen Mitglieder (namentlich Claude Hauser, Salomé Paravicini, Daniela Suter).
 

Gehälter der Generaldirektion

Die sieben Mitglieder der Generaldirektion des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2013 insgesamt CHF 5.17 Mio. erhalten (2012: CHF 5.10 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Herbert Bolliger, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 885'000 (2012: CHF 866'000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu 2/3 vom Arbeitgeber und zu 1/3 vom Arbeitnehmer getragen. Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt; anderweitige Entschädigungen werden nicht bezahlt. Es werden keine variablen Vergütungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen.