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Von Westafrika nach
Buchs – die nachhaltige Reise der Kakaobohnen
zu Chocolat Frey
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100% UTZ-zertifizierter Kakao bei Chocolat Frey – typisch für die Vorreiterrolle der Migros
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Die Riseria Taverne und der Reis fürs Risoletto – Sorgfalt bei der Wahl der Lieferanten und der Herstellung
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04 ––
Das Risoletto kommt aus dem Schokoladenherz der Migros-Industrie
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05 ––
Qualitätssicherung bei Lebensmitteln und Gebrauchsgütern –
Swiss Quality Testing
Services der Migros
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94 276 Mitarbeitende aus 152 Ländern – nicht allein fürs Risoletto, aber auch
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Das Risoletto geht durch viele Frauenhände – das starke Geschlecht der Migros
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Manchmal ist die Ausbildung ein Zuckerschlecken – einer von 3500 Lernenden in der Migros
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Wie von Zauberhand – warum das Risoletto
in den über 700
Migros-Filialen und
-Shops nie ausgeht
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Blinddegustation mit Insidern – das Risoletto an der Delegiertenversammlung
des MGB
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Struktur

Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB), die regionalen Migros-Genossenschaften und die ihnen gehörenden Unternehmungen sowie die Migros-Stiftungen bilden zusammen die Migros-Gemeinschaft – oder einfach die Migros.

Rechtsform und Aufgabe

Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) ist ein Genossenschaftsverband im Sinne von Art. 921 ff. OR. Der MGB, die ihm angeschlossenen regionalen Migros-Genossenschaften und die ihnen gehörenden Unternehmungen sowie die Migros-Stiftungen bilden zusammen die Migros-Gemeinschaft – oder einfach die Migros.

Der MGB koordiniert die Aktivitäten der Migros und legt deren Strategie fest. Zudem ist er Dienstleister der Migros. Ihm obliegen die Bedarfsdeckung der regionalen Genossenschaften durch den gemeinsamen Einkauf und die Produktion sowie die Gründung oder Übernahme von Beteiligungen und Tochtergesellschaften aller Art.

Die Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung, die Generaldirektion sowie die Revisionsstelle.

Genossenschaftskapital und Haftung

Das Genossenschaftskapital des MGB beträgt 15 Mio. CHF (Finanzbericht Migros-Gruppe, Konsolidierungskreis, S. 140). Die Anteilscheine mit einem Nennwert von 1'000 CHF werden zu 4% verzinst und sind nicht übertragbar. Sie sind unter den regionalen Genossenschaften wie folgt verteilt (in Prozenten des Genossenschaftskapitals):
 

Genossenschaft Migros Zürich (GMZ)        32.2
Genossenschaft Migros Aare (GMAA)          19.7
Genossenschaft Migros Ostschweiz (GMOS)11.4
Genossenschaft Migros Basel (GMBS)10.0
Genossenschaft Migros Genf (GMGE)7.1
Genossenschaft Migros Waadt (GMVD)4.8
Genossenschaft Migros Luzern (GMLU)4.6
Genossenschaft Migros Neuenburg-Freiburg (GMNE-FR)4.3
Genossenschaft Migros Tessin (GMTI)3.8
Genossenschaft Migros Wallis (GMVS)1.7



Gemäss Statuten werden die Anteilscheine gemessen am Jahresdetailverkaufsumsatz übernommen. Da die Stimmrechte unabhängig von der Verteilung der Anteilscheine verteilt sind, hat die Verwaltung auf eine Anpassung verzichtet und die ursprüngliche Verteilung aus dem Jahre 1957 beibehalten.

Für die Verbindlichkeiten des MGB haftet ausschliesslich sein Vermögen.

Statuten und Reglemente

Die Organisation des MGB ist in den Gesellschaftsstatuten (Version vom 26. März 2011) und im Wesentlichen im Organisationsreglement der Delegiertenversammlung (Version vom 27. Oktober 2007) sowie im Organisationsreglement Verwaltung (Version vom 1. Februar 2003) festgehalten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem MGB und den regionalen Genossenschaften sind in zehn (identischen) Verträgen zwischen dem MGB und den Genossenschaften (Version vom Juni 1984 mit Änderungen) festgehalten.