Die Delegiertenversammlung 2011

Im vergangenen Jahr tagte die Delegiertenversammlung zwei Mal. Neben den ordentlichen Geschäften fanden diverse Fachreferate und Diskussionen statt.

In ihrer Frühlingsversammlung hat die Delegiertenversammlung 2011 ihre statutarischen Geschäfte behandelt. Zudem stimmten die Delegierten einem Projektkredit im Rahmen des Migros Kulturprozents zu. Mit einem interaktiven Museum soll die Migros-Geschichte erlebbar gemacht werden. Schliesslich verabschiedeten die Delegierten ein neues Wahlreglement, welches einen transparenten Evaluationsprozess für die Besetzung der Verwaltung sowie der Präsidien von Verwaltung und Delegiertenversammlung festlegt. Dieses Wahlverfahren kommt erstmals im Hinblick auf die Neuwahlen 2012 zur Anwendung.

In der Herbstversammlung, welche in Fribourg stattfand, stimmten die Delegierten Anträgen zur Ergänzung des Auftrags der Arbeitsgruppe Geschäftsbericht und zur Stärkung der Genossenschafter zu. Ein Antrag aus dem Kreis der Delegierten zur Einführung einer Lohnschere wurde abgelehnt. Am Vortag besichtigten die Delegierten zudem die neuen Käsekeller der Mifroma SA Ursy.   

Zusammensetzung und Kompetenzen
Gemäss Statuten besteht die Delegiertenversammlung aus 100 Delegierten, die nach einem vorgegebenen Schlüssel von den regionalen Genossenschaften gewählt werden sowie aus 10 Vertretern der Verwaltungen der 10 Genossenschaften und einer Präsidentin.

Zu den Kompetenzen der Delegiertenversammlung zählen insbesondere die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Wahl und Abberufung von Mitgliedern der Verwaltung, die Beschlussfassung über Festsetzung und Änderung der grundsätzlichen Geschäftspolitik der Migros, der Beschluss über die Auflösung des MGB, die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung, der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Verwaltung und der Generaldirektion sowie die Wahl und Berufung der Revisionsstelle.

Die Delegiertenversammlung verfügt über ein Büro (Büro der Delegiertenversammlung) sowie über die permanenten Arbeitsgruppen «Hilfsfonds» und «Geschäftsbericht der Verwaltung», deren Aufgaben und Organisation im Organisationsreglement der Delegiertenversammlung sowie in «Aufträgen» geregelt sind. Daneben besteht die Möglichkeit, für befristete Aufträge Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen.