Grundsätze

Cooperative Governance ist ein wichtiger Bestandteil der Migros-Kultur. Die ordentliche und sorgfältige Führung der Genossenschaft ist eine zentrale Aufgabe von Verwaltung und Generaldirektion. Die Entscheidungsträger sind sich dabei ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung gegenüber allen Stakeholdern bewusst.

Die Verwaltung (Verwaltungsrat) und die Generaldirektion (Geschäftsleitung) der Migros messen einer guten Unternehmensführung eine hohe Bedeutung zu. Die Entscheidungsträger sind bestrebt, im Spannungsfeld der Erwartungen der Genossenschafterinnen und Genossenschafter, Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Konsumentinnen und Konsumenten und Geschäftspartner immer wieder das richtige Gleichgewicht zu finden. Um dieser hohen Zielsetzung gerecht zu werden, orientiert sich die Migros als Nummer eins im Schweizer Detailhandel an den Bedürfnissen aller Stakeholder. Dazu zählen eine offene Kommunikation und grösstmögliche Transparenz.

Die Grundsätze der Cooperative Governance der Migros sind in den Statuten und in den Organisations- und Geschäftsreglementen festgehalten. Diese werden regelmässig auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Compliance

Im Berichtsjahr hat die Verwaltung die Schaffung der Stelle eines Compliance Officers beschlossen. Mit diesem Vorgehen bekennt sich die Migros zur umfassenden Integrität, zur Einhaltung aller Gesetze und der internen und externen Vorschriften. Die Migros erwartet von den Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, Regeln befolgen und Verstösse melden.

Antikorruption und Kartellrecht

Im Bereich Antikorruption und Kartellrecht bestehen in der Migros die erforderlichen internen Verhaltensrichtlinien. Als Mitglied von Global Compact bekennt sich die Migros zudem explizit zur Bekämpfung der Korruption in jeglicher Form. Gestützt auf einer Bestandesaufnahme beschloss die Verwaltung im Berichtsjahr die Erarbeitung eines umfassenden Compliance Konzeptes mit Prozessen zu Prävention, Kontrolle und Sanktionen. Gleichzeitig werden die erforderlichen Schnittstellen zu den bestehenden Systemen des Risikomanagements und des IKS geschaffen.