Die Verwaltung

Die Verwaltung ernennt und überwacht die Generaldirektion, legt die Strategie fest und ist für die Ausgestaltung der Rechnungslegung, die Finanzkontrolle und Finanzplanung zuständig. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros.

Im Jahr 2011 hat die Verwaltung an sieben Sitzungen getagt. Neben den statutarischen Geschäften und periodischen Berichterstattungen über sämtliche Strategischen Geschäftsfelder der Migros, inklusive der einzelnen Tochterunternehmen, hat die Verwaltung der Finanzierung eines Logistikzentrums für die Gries Deco Company zugestimmt, den Verkauf der Limmatdruck AG (Verpackungsteil) beschlossen, sich mit der Studie «Idée Migros» auseinandergesetzt und die Strategie Genossenschaftlicher Detailhandel 2012–2015 verabschiedet. Die Resultate der jährlichen Selbstevaluation wurden präsentiert und entsprechende Massnahmen formuliert.

Die Mitglieder der Verwaltung besichtigten im Berichtsjahr drei Unternehmen der M-Industrie: die Migros Verteilzentrum Suhr AG und Migros-Verteilbetrieb Neuendorf AG sowie anlässlich der Herbst-Delegiertenversammlung die Käsekeller der Mifroma SA Ursy.

Zusammensetzung und Wahlmodus
Bezüglich der Zusammensetzung wird ein ausgewogenes Verhältnis von internen und externen Mitgliedern angestrebt. Der Vorsitzende der Generaldirektion, je ein Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise der Geschäftsleiter) und zwei Vertreter des Personals gelten aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der Migros als interne Mitglieder. Neun Personen aus der Wirtschaft und der Präsident fungieren als externe Mitglieder.
Mit Ausnahme der Vertreter der regionalen Genossenschaften, welche durch die Wahlorgane der regionalen Genossenschaften bestimmt werden, werden die Mitglieder der Verwaltung für eine vierjährige Amtsdauer durch die Delegiertenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder der Verwaltung scheiden beim Erreichen des 70. Altersjahres aus. Die Kumulation von gewichtigen Ämtern innerhalb der Migros ist reglementarisch untersagt.

Arbeitsweise der Verwaltung
Die Beschlüsse in der Verwaltung werden – unter Beachtung der üblichen Ausstandsregeln – durch die Gesamtverwaltung mit einfachem Mehr gefasst. Eine detaillierte Vorbereitung und die Vorarbeiten in den Ausschüssen ermöglichen es, dass die Diskussionen im Gesamtgremium mit 23 Mitgliedern effektiv und effizient geführt werden. Auf der Sitzungseinladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied der Verwaltung oder ein Ausschuss zu behandeln wünschen. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation.

Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel sämtliche Mitglieder anwesend sind. Im Berichtsjahr lag die Teilnahmequote bei 97 Prozent.
 
Die operative Führung delegiert die Verwaltung an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten. An den Sitzungen der Verwaltung nehmen die Mitglieder der Generaldirektion bei der Behandlung der geschäftlichen Traktanden ohne Stimmrecht teil.

Die Verwaltung bespricht jährlich im Rahmen einer Selbstevaluation ihre Leistung und jene ihrer Mitglieder. Die Erkenntnisse aus dieser Evaluation werden laufend umgesetzt und der Stand der Umsetzung jährlich besprochen.
Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen.

Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Organisationsreglement Verwaltung und in den Richtlinien der Ausschüsse festgehalten.