Die Delegiertenversammlung 2013
Im vergangenen Jahr tagte die Delegiertenversammlung zwei Mal. Neben den ordentlichen Geschäften fanden diverse Fachreferate und Diskussionen statt.
In ihrer Frühlingsversammlung hat die Delegiertenversammlung ihre statutarischen Geschäfte behandelt. Ein Fachreferat zu den strategischen Differenzierungspotenzialen von Genossenschaftsunternehmen gab den Delegierten zudem wertvolle Anregungen.
In der Herbstversammlung hörten die Delegierten Fachreferate zu den Eigen- und Fremdmarken sowie zum Migros-Kulturprozent und zum Förderfonds Engagement der Migros-Gruppe. Unter dem Titel «Mein Dialog mit der Migros» beantwortete die Generaldirektion Fragen der Delegierten rund um die Migros.
Zusammensetzung und Wahlmodus
Gemäss Statuten besteht die Delegiertenversammlung insgesamt aus 111 Mitgliedern.
100 Delegierte werden nach einem vorgegebenen Schlüssel von den regionalen Genossenschaften gewählt. Mindestens fünf Sitze stehen jeder Genossenschaft zu, die übrigen Sitze werden nach Massgabe der Mitgliederzahlen der letzten zwei Kalenderjahre vor den Wahlen verteilt. Zusätzlich bezeichnet jede Genossenschaft für jede Versammlung einen Ad-hoc-Vertreter aus ihrer Verwaltung. Das Gremium wird durch eine externe, unabhängige Präsidentin geleitet.
Die Anzahl Delegiertenstimmen pro Genossenschaft ist wie folgt verteilt (gewählte Delegierte pro Genossenschaft):
Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) | 12 |
Genossenschaft Migros Aare (GMAA) | 16 |
Genossenschaft Migros Ostschweiz (GMOS) | 15 |
Genossenschaft Migros Basel (GMBS) | 9 |
Genossenschaft Migros Genf (GMGE) | 8 |
Genossenschaft Migros Waadt (GMVD) | 9 |
Genossenschaft Migros Luzern (GMLU) | 9 |
Genossenschaft Migros Neuenburg-Freiburg (GMNE/FR) | 8 |
Genossenschaft Migros Tessin (GMTI) | 7 |
Genossenschaft Migros Wallis (GMVS) | 7 |
Arbeitsweise und Kompetenzen der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung verfügt über ein Büro (Büro der Delegiertenversammlung) sowie über die permanenten Arbeitsgruppen «Hilfsfonds» und «Geschäftsbericht der Verwaltung», deren Aufgaben und Organisation im Organisationsreglement der Delegiertenversammlung sowie in «Aufträgen» geregelt sind. Daneben besteht die Möglichkeit, für befristete Aufträge Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen.
Zu den Kompetenzen der Delegiertenversammlung zählen insbesondere die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Wahl und Abberufung von Mitgliedern der Verwaltung, die Beschlussfassung über Festsetzung und Änderung der grundsätzlichen Geschäftspolitik der Migros, der Beschluss über die Auflösung des MGB, die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung des MGB, der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Verwaltung und der Generaldirektion sowie die Wahl und Berufung der Revisionsstelle.