Die Verwaltung

Die Verwaltung ernennt und überwacht die Generaldirektion, legt die Strategie fest und ist für die Ausgestaltung der Rechnungslegung, die Finanzkontrolle und Finanzplanung zuständig. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros.

Im Jahr 2012 hat die Verwaltung an acht Sitzungen getagt. Neben den statutarischen Geschäften und periodischen Berichterstattungen über sämtliche Strategischen Geschäftsfelder der Migros, inklusive der einzelnen Tochterunternehmen, hat die Verwaltung der Beteiligung von 30% an der Firma Galaxus AG (digitec) zugestimmt, die Erhöhung der Beteiligung an CCA auf 80% genehmigt, Investitionsentscheide gefällt und der 100%-Übernahme von tegut durch die Genossenschaft Migros Zürich zugestimmt.

Zusammensetzung und Wahlmodus
Die Verwaltung setzt sich aus 23 Mitgliedern, nämlich 13 exekutiven und zehn nichtexekutiven, zusammen: Als exekutiv gelten aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der Migros der Präsident der Generaldirektion, die zehn Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise der Geschäftsleiter) und die zwei Mitarbeitervertreter. Als nichtexekutive Personen gelten die neun externen Mitglieder aus der Wirtschaft und der nichtexekutive Präsident.

Bezüglich der Zusammensetzung und Grösse weicht die Migros von den Vorgaben des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ab: Gemäss den Statuten wählt jede angeschlossene Genossenschaft ihren Vertreter und entscheidet somit selber, wer in der Verwaltung MGB Einsitz nimmt. Die beeinflusst sowohl die Grösse des Organs als auch das Verhältnis zwischen exekutiven und nichtexekutiven Mitgliedern.

Mit Ausnahme der Vertreter der regionalen Genossenschaften, welche durch die Wahlorgane der regionalen Genossenschaften bestimmt werden, werden die Mitglieder der Verwaltung für eine vierjährige Amtsdauer durch die Delegiertenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder der Verwaltung scheiden beim Erreichen des 70. Altersjahres aus. Die Kumulation von gewichtigen Ämtern innerhalb der Migros ist reglementarisch untersagt.

Arbeitsweise und Kompetenzen der Verwaltung
Die Beschlüsse in der Verwaltung werden – unter Beachtung der üblichen Ausstandsregeln – durch die Gesamtverwaltung mit einfachem Mehr gefasst. Eine detaillierte Vorbereitung und die Vorarbeiten in den Ausschüssen ermöglichen es, dass die Diskussionen im Gesamtgremium mit 23 Mitgliedern effektiv und effizient geführt werden. Auf der Sitzungseinladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied der Verwaltung oder ein Ausschuss zu behandeln wünschen. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation.

Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel sämtliche Mitglieder anwesend sind. Im Berichtsjahr lag die Teilnahmequote bei 97%.

Die Verwaltung bespricht jährlich im Rahmen einer Selbstevaluation ihre Leistung und jene ihrer Mitglieder. Die Erkenntnisse aus dieser Evaluation werden laufend umgesetzt und der Stand der Umsetzung wird jährlich besprochen. Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen.

Zu den Kompetenzen der Verwaltung gehören die Festlegung der Strategie und die Ausgestaltung der Rechnungslegung, die Finanzkontrolle und Finanzplanung. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros. Die operative Führung delegiert die Verwaltung an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten. An den Sitzungen der Verwaltung nehmen die Mitglieder der Generaldirektion bei der Behandlung der geschäftlichen Traktanden ohne Stimmrecht teil.

Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Organisationsreglement Verwaltung und in den Richtlinien der Ausschüsse festgehalten.