Governance

Entschädigungsbericht

Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert: Vorgegebene Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien.

Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung MGB regelmässig überprüft und angepasst und müssen von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt werden. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva AG überprüft; die Präsidentin der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.

Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Die Arbeitsplatzqualität ist ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen, beispielsweise Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden, werden auf der Migros Arbeitswelt-Webseite offengelegt.

Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung werden ebenfalls durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.

Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten bei der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.

Entschädigungen der Verwaltung

Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsidentin) haben im Jahr 2020 Entschädigungen von insgesamt CHF 1'114’825 erhalten (2019: CHF 1'168’500), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Spesen. Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Funktion als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.

Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:

Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder

Pauschalentschädigung Sitzungsentschädigung 5 Gesamtentschädigung 6
In CHF 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Ursula Nold (Präsidentin), seit 01.07.2019
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsidentin), Evaluationsgremium bis 29.06.2020 (Präsidentin) 1 2
420'000 210'000 - - 420'000 210'000
Dominique Biedermann
Auditausschuss (Mitglied)
61'500 60'000 22'950 28'500 84'450 88'500
Jean-René Germanier
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), Evaluationsgremium bis 29.06.2020 (Mitglied) 8
61'500 60'000 18'100 19'850 79'600 79'850
Paola Ghillani
Auditausschuss (Mitglied), ADH (strategische Themen)
61'500 60'000 26'400 33'550 87'900 93'550
Marianne Janik, seit 01.07.2020
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied)
31'500 - 3'500 - 35'000 -
Martin Künzi, seit 01.07.2020
Finanzausschuss (Präsident)
31'500 - 9'800 - 41'300 -
Cornelia Ritz Bossicard, seit 01.07.2020
Auditausschuss (Mitglied) 2 9
31'500 - 5'800 - 37'300 -
Christoph Tonini, seit 01.07.2020
Finanzausschuss (Mitglied)
31'500 - 3'500 - 35'000 -
Hubert Weber, seit 01.07.2020
Finanzausschuss (Mitglied), ADH (strategische Themen)
31'500 - 8'150 - 39'650 -
Hans A. Wüthrich (Vize-Präsident seit 01.07.2019)
Auditausschuss (Präsident) 3
78'425 68'250 38'600 52'500 117'025 120'750
Patrick Avanthay
(Mitarbeiter-Vertreter) 4
- - 8'925 12'100 8'925 12'100
Séghira Egli, seit 01.07.2020
(Mitarbeiter-Vertreterin) 4
- - 2'875 - 2'875
Ausgeschiedene Mitglieder
Andrea Broggini (Präsident), bis 30.06.2019 
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsident) 11
- 210'000 - - - 210'000
Doris Aebi (Vize-Präsidentin), bis 30.06.2019 
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), ADH (strategische Themen) 3
- 38'250 - 15'400 - 53'650
Roger Baillod, bis 30.06.2020
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Mitglied), Evaluationsgremium (Präsident) bis 15.04.2019 10
30'000 60'000 1'650 23'350 31'650 83'350
Roelof Joosten, verstorben 02.03.2020
Finanzausschuss (Mitglied) 7
10'000 60'000 1'650 4'400 11'650 64'400
Thomas Rudolph, bis 30.06.2020
Finanzausschuss (Mitglied) 12 13
30'000 60'000 5'500 4'400 35'500 64'400
Ursula Schoepfer, bis 30.06.2020
Finanzausschuss (Präsidentin)
30'000 60'000 11'500 16'400 41'500 76'400
Andrea Hilber Truttmann, bis 30.06.2020 
(Mitarbeiter-Vertreterin) 4
- - 5'500 11'550 5'500 11'550
Total 940'425 946'500 174'400 222'000 1'114'825 1'168'500 14

1 Die Präsidentin der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung versteht sich inklusive Spesen.

2 Abzüglich Beiträge an die berufliche Vorsorge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).

3 Das Vize-Präsidium wird bis am 30.06.2020 mit einer Pauschale von CHF 16'500 entschädigt, ab 01.07.2020 mit einer Pauschale von CHF 17'350.

4 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung bis am 30.06.2020 mit CHF 1'100 entschädigt, ab 01.07.2020 mit einer Pauschale von CHF 1'150.

5 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt:
Ganztages-Sitzung bis am 30.06.2020: CHF 2'750, ab 01.07.2020: CHF 2'900
Halbtages-Sitzung bis am 30.06.2020: CHF 1'650, ab 01.07.2020: CHF 1'750
Sitzung vor/nach Verwaltungssitzung bis am 30.06.2020: CHF 550, ab 01.07.2020: CHF 575
Zuschuss Präsident Ausschuss: bis am 30.06.2020 jährliche Pauschale von CHF 12'000, ab 01.07.2020 jährliche Pauschale von CHF 12'600
Evaluationsgremium (nur bei anstehenden Wahlen), Ganztages-Sitzung bis am 30.06.2020: CHF 1'350, ab 01.07.2020: CHF 1'400
Halbtages-Sitzung bis am 30.06.2020: CHF 800, ab 01.07.2020: CHF 850

6 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungssitzungen.
Die Gesamtentschädigung beinhaltet bis am 30.06.2020 Spesen von 10% der Pauschalentschädigung. Ab 01.07.2020 werden keine Spesen mehr ausgewiesen.
Zzgl. gesetzliche Beiträge an die Sozialversicherungen.

7 Reisekosten bis zur schweizerischen Grenze werden vom MGB übernommen.

8 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10'000 pro Jahr beträgt.

9 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Mitreva AG, welches ab 01.07.2020 CHF 16'500 pro Jahr beträgt.

10 Zzgl. Entschädigung für das VR-Präsidium bei Mitreva AG, welches bis am 30.06.2020 CHF 16'500 pro Jahr beträgt.

11 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Es werden keine Pensionskassenbeiträge entrichtet.

12 Zzgl. Beratungshonorar von CHF 27'910 (in der Eigenschaft als Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und Inhaber des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls) für die Erarbeitung der neuen Strategie Supermarkt/Verbrauchermarkt.

13 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400’000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls an der Universität St. Gallen und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls.

14 Im Geschäftsbericht 2019 beinhaltete die ausgewiesene Pauschalentschädigung der Präsidentin die Beiträge an die berufliche Vorsorge, weshalb die Gesamtentschädigung der Verwaltung im Geschäftsbericht 2019 um CHF 10'900 tiefer dargestellt wurde.

Saläre der Generaldirektion

Die sieben Mitglieder der Generaldirektion MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2020 insgesamt CHF 5.572 Mio. erhalten (2019: CHF 5.488 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Fabrice Zumbrunnen, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 909'000 (2019: CHF 900'000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu zwei Dritteln vom Arbeitgeber und zu einem Drittel vom Arbeitnehmer getragen.

Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre. Es stehen den Mitgliedern der Generaldirektion keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu und es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an den Arbeitgeber.