Verwaltung
Die Verwaltung ist für die Gesamtleitung inklusive Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB verantwortlich. Sie legt die Strategie fest und sorgt für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen.
2020 hat die Verwaltung (VW) an acht Sitzungen mit einer Dauer von je drei bis neun Stunden getagt. Zwei Sitzungen wurden bereits am Vortag einberufen. Neben den statutarischen Geschäften und periodischen Berichterstattungen über sämtliche Strategischen Geschäftsfelder der Migros inklusive der Tochterunternehmen hat die Verwaltung verschiedene Akquisitionen, Investitionen und Desinvestitionen der Tochtergesellschaften und der Migros-Industrie genehmigt.
Im Zuge der Portfolio-Bereinigung, die im Juni 2019 aufgegleist wurde, hat die VW 2020 die Tochterunternehmen Globus und Saviva AG sowie das Einkaufszentrum Glatt veräussert. Die Fokussierung erlaubt es der Migros-Gruppe, verstärkt in ihr Kerngeschäft und den Online-Handel zu investieren. In diesem Zusammenhang und um der erhöhten Nachfrage im E-Commerce nachzukommen, hat die VW die Investitionskosten für ein neues Lager für Digitec Galaxus bewilligt. Schliesslich hat sie ein neues Mitglied der Generaldirektion (Leiter Departement Handel) per 01.03.2021 ernannt.
Im Rahmen des ordentlichen Corporate Housekeeping hat die VW die Grundsätze der guten Unternehmensführung aktualisiert und zuhanden der Delegiertenversammlung verabschiedet. Mit den Anpassungen berücksichtigt die Migros die heute üblichen Standards der Corporate Governance. So wird die Amtsdauer für die Mitglieder aller Verwaltungen der zehn regionalen Migros-Genossenschaften und des MGB ab 2024 einheitlich auf zwölf Jahre beschränkt. Ab 2024 erfolgen Wahlen für die Verwaltungen alle zwei Jahre, statt wie bisher alle vier Jahre. Weiter wird in Zukunft ein Wechsel von Mitgliedern einer Geschäftsleitung in die übergeordnete Verwaltung derselben Gesellschaft nicht mehr möglich sein. Zudem wird auf Ebene Verwaltung des MGB neu ein Governance-Ausschuss gebildet, der gruppenweit die Kompetenz hat, zum Schutz der Reputation der Migros Sanktionen zu beantragen.
Zusammensetzung & Wahlmodus
Die Verwaltung setzt sich derzeit aus 23 Mitgliedern, nämlich zehn externen, unabhängigen Mitgliedern und 13 internen, zusammen. Als externe, unabhängige Personen gelten die Präsidentin und die neun Mitglieder aus der Wirtschafts-, Finanz- und IT-Branche. Als intern bzw. nicht unabhängig gelten aufgrund ihres aktuellen oder früheren Arbeitsverhältnisses mit der Migros die zehn Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise die Geschäftsleiter, es kann sich jedoch auch um ein Mitglied der regionalen Verwaltung oder des Genossenschaftsrats der jeweiligen Genossenschaft handeln), der Präsident der Generaldirektion und die zwei Mitarbeitendenvertreter. Fünf der 23 Mitglieder sind weiblich, womit der Frauenanteil 22% beträgt.
Bezüglich Zusammensetzung und Grösse der Verwaltung weicht die Migros von den Vorgaben des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ab. Gemäss Statuten wählt jede regionale Genossenschaft ihren Vertreter und entscheidet somit selber, wer in der Verwaltung MGB Einsitz nimmt. Dies beeinflusst sowohl die Grösse des Organs als auch das Verhältnis zwischen externen und internen Mitgliedern.
Mit Ausnahme der zehn Vertreter der regionalen Genossenschaften, die durch die Wahlorgane der regionalen Genossenschaften bestimmt werden, werden die Mitglieder für eine vierjährige Amtsperiode (ab 2024 zweijährige Amtsperiode) durch die Delegiertenversammlung MGB gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig, solange die maximale Amtsdauer von 16 Jahren (ab 2024 12 Jahre) nicht erreicht ist. Die Mitglieder scheiden beim Erreichen des siebzigsten Altersjahres aus.
Arbeitsweisen & Kompetenzen
Die Beschlüsse der Verwaltung werden – unter Beachtung der reglementarischen Ausstandsregeln – durch die Gesamtverwaltung mit einfachem Mehr gefasst. Eine detaillierte Vorbereitung und die Vorarbeiten in den Ausschüssen ermöglichen es, dass die Diskussionen im Gesamtgremium mit aktuell 23 Mitgliedern effektiv und effizient geführt werden.
In der Sitzungseinladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied der Verwaltung oder ein Ausschuss zu behandeln wünscht. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation. Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel sämtliche Mitglieder anwesend sind. Im Berichtsjahr lag die Teilnahmequote bei 93%. An den Sitzungen nehmen zusätzlich die sechs Mitglieder der Generaldirektion sowie der Präsident der G. und A. Duttweiler-Stiftung mit beratender Stimme teil.
Die Verwaltung und ihre Ausschüsse besprechen regelmässig im Rahmen einer Selbstevaluation ihre Arbeitsweise und Leistung. Die Erkenntnisse aus dieser Evaluation werden laufend umgesetzt und der Stand der Umsetzung wird regelmässig besprochen. Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen.
Zu den Kompetenzen der Verwaltung gehören insbesondere:
- Die Festlegung der Strategie und der geschäftlichen und ideellen Ziele der Migros
- Die Überwachung und Koordination der Verwirklichung dieser Ziele
- Die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros
- Die Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung MGB
- Die Vertretung der Migros nach aussen
- Die Ernennung und Überwachung der Generaldirektion MGB
Die operative Führung delegiert die Verwaltung an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten. Dazu gehört auch die Oberleitung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB, deren interne Verwaltungsratsmitglieder durch die Mitglieder der Generaldirektion ernannt werden. Externe Verwaltungsratsmitglieder, beispielsweise für Hotelplan oder die Migros Bank, werden durch die Verwaltung ernannt, wenn zusätzliches Know-how erforderlich ist oder gesetzliche Auflagen dies verlangen.
Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Organisationsreglement der Verwaltung und in den Reglementen der Ausschüsse im Detail festgehalten.
Personelle Besetzung Verwaltung
Die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes besteht derzeit aus 23 Mitgliedern, welche für die Amtsperiode 2020 bis 2024 gewählt wurden.
Die Verwaltung setzt sich aus zehn externen, unabhängigen Mitgliedern und 13 internen Mitgliedern zusammen. Als externe, unabhängige Personen gelten die Präsidentin und die neun Mitglieder aus der Wirtschaft. Als intern bzw. nicht unabhängig gelten aufgrund ihres aktuellen oder früheren Arbeitsverhältnisses mit der Migros die zehn Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise die Geschäftsleiter, es kann sich jedoch auch um ein Mitglied der regionalen Verwaltung oder des Genossenschaftsrates der jeweiligen Genossenschaft handeln), der Präsident der Generaldirektion und die zwei Mitarbeitendenvertreter. Fünf der 23 Mitglieder sind weiblich, womit der Frauenanteil 22% beträgt.
Präsidentin
Externe, unabhängige Mitglieder
Interne Mitglieder
Im Verlauf von 2020 ausgeschiedene Mitglieder
Roger Baillod
(1958 CH)
Mitglied bis 30.06.2020
Ausschüsse: Entschädigungen und Nominationen (Mitglied bis 30.06.2020)
Betriebsökonom FH und dipl. Wirtschaftsprüfer
Selbständig, professioneller Verwaltungsrat
Roelof Joosten
(1958; verstorben 02.03.2020, NL)
Ausschuss: Finanzen
Master (Ir.) in Verfahrenstechnik Universität Groningen/NL
Thomas Rudolph
(1962 CH + D)
Mitglied bis 30.06.2020
Ausschuss: Finanzen (Mitglied bis 30.06.2020)
Prof. Dr. oec. Universität St. Gallen
Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und Inhaber des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls an der Universität St. Gallen
Ursula Schoepfer
(1956 CH)
Mitglied bis 30.06.2020
Ausschuss: Finanzen (Präsidentin bis 30.06.2020)
Lic. rer. pol., MBA INSEAD Fontainebleau/F
Geschäftsführerin Dispopharm Services GmbH
Andrea Hilber Truttmann
(1975 CH)
Mitglied (Mitarbeitervertreterin) bis 30.06.2020
Leiterin Direktionsstab Marketing-Kommunikation MGB
Lic. oec. publ. Universität Zürich
Alle Mitglieder
Ausschüsse
Die Verwaltung arbeitet mit permanenten Ausschüssen. Mit Ausnahme des Ausschusses Detailhandel Migros (ADH) werden sie mehrheitlich oder sogar ausschliesslich mit den externen, unabhängigen Verwaltungsmitgliedern besetzt, um spezifisches Fachwissen einzubringen.