Personalvorsorgeeinrichtungen
Für die Mitarbeitenden der Migros-Gruppe bestehen verschiedene Vorsorgepläne. Der überwiegende Teil der Mitarbeitenden der Migros-Gruppe sind bei einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung nach dem Leistungsprimat versichert.
Die in der Schweiz versicherten Mitarbeitenden sind im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität bei verschiedenen rechtlich selbständigen Vorsorgeeinrichtungen versichert. Die grössten Vorsorgeeinrichtungen sind die Migros-Pensionskasse, die Stiftung VORSORGE in globo M sowie die Denner-Pensionskasse.
Diese Vorsorgeeinrichtungen sind rechtlich von der Migros-Gruppe getrennte Stiftungen, deren Leitungsorgane sich je zur Hälfte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zusammensetzen. Die Leitungsorgane bestimmen u.a. die Höhe der Vorsorgeleistungen sowie die Anlagestrategie für das Planvermögen basierend auf einer periodisch durchgeführten Asset-Liability Studie. Grundlage für die Asset-Liability-Studien bildet die nach den vorsorgerechtlichen Bestimmungen ermittelten Vorsorgeverpflichtungen, da diese für die Zahlungsströme der Vorsorgeeinrichtungen massgebend sind. Die Anlage des Planvermögens basiert zudem auf den von den Leitungsorganen im Rahmen der gesetzlichen Anlagevorschriften ausgearbeiteten Reglementen. Zuständig für deren Umsetzung sind die Anlageausschüsse der betreffenden Leitungsorgane. Mit der Durchführung der Vermögensanlage ist die Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtungen betraut.
Die Leistungen der Vorsorgepläne liegen deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Verlässt ein Versicherter vor Erreichen des Pensionsalters die Migros-Gruppe bzw. den entsprechenden Vorsorgeplan, wird die auf vorsorgerechtlicher Basis erworbene Austrittsleistung an die neue Vorsorgelösung des Versicherten überwiesen. Diese Austrittsleistung umfasst neben den vom Versicherten in den Vorsorgeplan eingebrachten Geldern, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag. Bei Erreichen des Pensionsalters können die Versicherten wählen, ob sie ihre Leistungen in Form einer Rente oder als Kapitalleistung beziehen wollen. Altersrenten sind gemäss den vorsorgerechtlichen Bestimmungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten eines Vorsorgeplans an die Teuerung anzupassen.