Die Verwaltung
Die Verwaltung ernennt und überwacht die Generaldirektion, legt die Strategie fest und ist für die Ausgestaltung der Rechnungslegung, die Finanzkontrolle und Finanzplanung zuständig. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros.
Im Jahr 2013 hat die Verwaltung an sieben Sitzungen mit einer Dauer von je sieben bis neun Stunden getagt. Zwei dieser Sitzungen wurden bereits am Vortag einberufen (zusätzliche drei bis vier Stunden). Neben den statutarischen Geschäften und periodischen Berichterstattungen über sämtliche Strategischen Geschäftsfelder der Migros inklusive der einzelnen Tochterunternehmen hat die Verwaltung den Ausbau des Logistikcenters Migros-Verteilbetrieb Neuendorf (MVN) genehmigt und der Übernahme des Modehauses Schild durch die Magazine zum Globus zugestimmt. Im Weiteren hat sie ihr Organisationsreglement und die Reglemente ihrer Ausschüsse überarbeitet.
Zusammensetzung und Wahlmodus
Die Verwaltung setzt sich aus 23 Mitgliedern, nämlich zehn externen, unabhängigen und 13 internen Mitgliedern zusammen. Als externe, unabhängige Personen gelten der Präsident und die neun Mitglieder aus der Wirtschaft. Als intern gelten aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der Migros die zehn Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise der Geschäftsleiter), der Präsident der Generaldirektion und die zwei Mitarbeitervertreter.
Bezüglich der Zusammensetzung und Grösse der Verwaltung weicht die Migros von den Vorgaben des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ab. Gemäss den Statuten wählt jede regionale Genossenschaft ihren Vertreter und entscheidet somit selber, wer in der Verwaltung MGB Einsitz nimmt. Dies beeinflusst sowohl die Grösse des Organs als auch das Verhältnis zwischen externen, unabhängigen Mitgliedern und den internen Mitgliedern.
Mit Ausnahme der zehn Vertreter der regionalen Genossenschaften, welche durch die Wahlorgane der regionalen Genossenschaften bestimmt werden, werden die Mitglieder der Verwaltung für eine vierjährige Amtsdauer durch die Delegiertenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder der Verwaltung scheiden beim Erreichen des 70. Altersjahres aus. Die Kumulation von gewichtigen Ämtern innerhalb der Migros ist reglementarisch untersagt.
Arbeitsweise und Kompetenzen der Verwaltung
Die Beschlüsse in der Verwaltung werden – unter Beachtung der üblichen Ausstandsregeln – durch die Gesamtverwaltung mit einfachem Mehr gefasst. Eine detaillierte Vorbereitung und die Vorarbeiten in den Ausschüssen ermöglichen es, dass die Diskussionen im Gesamtgremium mit 23 Mitgliedern effektiv und effizient geführt werden. Auf der Sitzungseinladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied der Verwaltung oder ein Ausschuss zu behandeln wünscht. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation.
Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel sämtliche Mitglieder anwesend sind. Im Berichtsjahr lag die Teilnahmequote bei 95%. An den Sitzungen der Verwaltung nehmen zusätzlich die sechs Mitglieder der Generaldirektion sowie der Präsident der G. und A. Duttweiler-Stiftung mit beratender Stimme teil.
Die Verwaltung bespricht regelmässig im Rahmen einer Selbstevaluation ihre Arbeitsweise, ihre Leistung und jene ihrer Mitglieder. Die Erkenntnisse aus dieser Evaluation werden laufend umgesetzt und der Stand der Umsetzung wird regelmässig besprochen. Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen.
Zu den Kompetenzen der Verwaltung gehören die Festlegung der Strategie und die Ausgestaltung der Rechnungslegung sowie die Finanzkontrolle und Finanzplanung. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros. Die operative Führung delegiert die Verwaltung an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten.
Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Organisationsreglement Verwaltung und in den Reglementen der Ausschüsse festgehalten.