Entschädigungs­bericht

Die Entschädigungspolitik der Migros ist klar definiert: Vorgegebene, durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigte Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Migros-Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien.

Die Salärbänder werden durch die Verwaltung MGB regelmässig überprüft und angepasst und bedürfen der Genehmigung durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva Interne Revision AG überprüft und der Präsident der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.

Das Entschädigungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Das Arbeiten bei Migros folgt klaren Vorgaben. Arbeitsplatzqualität ist in der Migros ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen finden sich hier. Dort sind beispielsweise die Mindestlöhne, Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden offengelegt.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros.

Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung Richtlinien, die  regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung MGB werden seit 2014 durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten in der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.

Entschädigungen der Verwaltung

Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2014 Entschädigungen von insgesamt CHF 1’014’500 erhalten (2013: CHF 1‘014‘500), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Pensionskassenbeiträge oder Spesen.

Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.

Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:

CoGo-S01-T01

Entschädigungsbericht

Pauschalentschädigung Sitzungsentschädigung 4 Gesamtentschädigung 5
In CHF 2013 2014 2013 2014 2013 2014
Andrea Broggini (Präsident)
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsident) 1
385'000 385'000 - - 385'000 385'000
Doris Aebi, Vize-Präsidentin
Entschädigungen und Nominationen
(Mitglied), ADH (strategische Themen, Mitglied seit 01.07.14) 2
70'000 70'000 9'000 10'000 79'000 80'000
Roger Baillod
Auditausschuss (Präsident)
55'000 55'000 20'000 19'000 75'000 74'000
Dominique Biedermann
Auditausschuss (Mitglied)
55'000 55'000 10'000 9'000 65'000 64'000
Jean-René Germanier
Entschädigungen und Nominationen
(Mitglied) 6
55'000 55'000 9'000 6'000 64'000 61'000
Paola Ghillani
Auditausschuss (Mitglied), ADH (strategische Themen, Mitglied seit 01.07.14)
55'000 55'000 10'000 11'500 65'000 66'500
Thomas Rudolph
Finanzausschuss (Mitglied) 7
55'000 55'000 7'000 7'000 62'000 62'000
Ursula Schoepfer
Finanzausschuss (Präsidentin)
55'000 55'000 17'000 17'000 72'000 72'000
Heinz Winzeler
Finanzausschuss (Mitglied)
55'000 55'000 5'500 7'000 60'500 62'000
Hans A. Wüthrich
Auditausschuss (Mitglied)
55'000 55'000 10'000 9'000 65'000 64'000
Patrick Avanthay
(Mitarbeiter-Vertreter) 3
- - 11'000 12'000 11'000 12'000
Ruth Rauschenbach
(Mitarbeiter-Vertreterin) 3
- - 11'000 12'000 11'000 12'000
Total 895'000 895'000 119'500 119'500 1'014'500 1'014'500

1 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung beinhaltet Spesen von CHF 20'000 jährlich.
Es werden keine Pensionskassenbeiträge entrichtet.

2 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 15'000 entschädigt.

3 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit CHF 1'000 entschädigt.

4 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt:
Ganztages-Sitzung: CHF 2'5000
Halbtages-Sitzung: CHF 1'500
Sitzung vor/nach Verwaltungs-Sitzung: CHF 500
Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 10'000

5 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungs-Sitzungen.
Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.

6 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10'000 pro Jahr beträgt.

7 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400’000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls an der Universität St. Gallen und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls.

Saläre der Generaldirektion

Die sieben Mitglieder der Generaldirektion des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2014 insgesamt CHF 5.23 Mio. erhalten (2013: CHF 5.17 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Herbert Bolliger, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 904’000 (2013: CHF 885’000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu 2/3 vom Arbeitgeber und zu 1/3 vom Arbeitnehmer getragen. Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre; anderweitige Entschädigungen werden nicht bezahlt. Es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen.

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