Verwaltung und Generaldirektion des Migros-Genossenschafts-Bundes messen einer guten Unternehmensführung hohe Bedeutung zu. Dazu zählen die interne Kontrolle und Überwachung mittels eines integrierten, mehrstufigen Risikomanagements und eines Compliance-Management-Systems.
Die Gesamtverantwortung für die Compliance liegt bei der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB).
Die Migros verfügt über eine zentrale Compliance-Funktion, welche der Direktion Legal & Compliance MGB als Stabsstelle des Präsidenten der Generaldirektion MGB zugeordnet ist. Sie verfügt über einen jederzeitigen direkten Zugang zur Präsidentin der Verwaltung. Quartalsweise erfolgt eine Berichterstattung über Compliance-Aktivitäten, den Stand der Umsetzung des gruppenweiten, am ISO Standard 37301 orientierten Migros-Compliance-Management-Systems sowie über relevante Compliance-Fälle zuhanden der Generaldirektion sowie des Auditausschusses der Verwaltung.
Die Migros verfügt über einen Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeitenden der Migros-Gruppe gilt.
Als grundlegendes strategisches Bekenntnis zu gesetzeskonformem und verantwortungsbewusstem Handeln und zur Bekämpfung der Korruption in jeder Form verfügt die Migros als Basis ihres Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex. Dieser gilt für alle Mitarbeitenden der Unternehmen der Migros-Gruppe. Der Verhaltenskodex wurde 2014 eingeführt, 2019 um einen Grundsatz Datenschutz erweitert und im Berichtsjahr um die Elemente Einhaltung von Menschenrechten, Kinderarbeit und Geschäftspartnerprüfung erweitert. Zudem wurde ein Verweis auf einen neuen Zugang für Lieferanten zur bisher ausschliesslich internen Hinweisgeberstelle M-Concern ergänzt. Die Änderungen des Verhaltenskodex traten per 1. Januar 2024 in Kraft.
Die darin enthaltenen zwölf Grundsätze werden durch verschiedene interne Richtlinien und Merkblätter konkretisiert. Die Richtlinien zur Korruptionsprävention, zu Interessenkonflikten, zur Einhaltung des Kartellrechts sowie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften gelten für die Unternehmen der Migros-Gruppe als Mindestvorgaben aus dem Compliance-System. Es werden angemessene Massnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden bezüglich der relevanten Richtlinien und Abläufe innerhalb der gesamten Organisation regelmässig und zielgruppengerecht geschult werden.
Im Berichtsjahr wurde zudem die Richtlinie zur Geschäftspartnerprüfung verabschiedet, die im Rahmen eines noch laufenden, gruppenweiten, interdisziplinären Projekts umgesetzt wird. Zwischenzeitlich erfolgt in den Unternehmen eine risikobasierte Prüfung der Geschäftspartner.
Die Integrität der Mitarbeitenden steht für die Migros an oberster Stelle. Sie erwartet von allen Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, stets im Interesse der Migros und frei von Interessenskonflikten handeln. Dabei sollen sie Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, Gesetze und Regeln einhalten und etwaige Verstösse den zuständigen internen Meldestellen mitteilen.
Den Mitarbeitenden der Unternehmen der Migros-Gruppe in der Schweiz sowie einiger ausländischer Unternehmen steht zudem die webbasierte, interne Hinweisgeberstelle M-Concern zur Verfügung. Meldungen können dort auch anonym erstattet werden. Für den Umgang mit gemeldeten Missständen und die Durchführung von internen Untersuchungen besteht ein strukturierter Prozess.
Die Migros verfügt über ein umfassendes Risikomanagement über alle Unternehmen der Migros-Gruppe. Für dessen Ausgestaltung ist die Verwaltung MGB verantwortlich. Sie definiert die Rahmenbedingungen der Risikomanagement-Aktivitäten in der Migros-Gruppe und stellt sicher, dass die Risikobeurteilungen zeitgerecht und angemessen erfolgen.
Die Verwaltung MGB wird regelmässig durch die Generaldirektion über die Risikosituation der Unternehmen der Migros-Gruppe respektive der Strategischen Geschäftsfelder informiert. Aufgrund dieser Informationen beurteilt sie, welchen Einfluss die wesentlichen Risiken auf die Strategischen Geschäftsfelder haben und beschliesst darauf basierend weitergehende Massnahmen.
Die interne Revision nimmt zudem eine Überwachungs- und Kontrollfunktion wahr. Wegen ihrer institutionalisierten Unabhängigkeit vom operativen Geschäft hat sie die Aufgabe, allfällige Schwachstellen im Risikomanagement-System und im internen Kontrollsystem zu identifizieren und Massnahmen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Überwachungs- und Kontrollprozesse zu leisten.
Der Risikomanagementprozess ist in den jährlichen Strategie- und Finanzplanungsprozess integriert. Die Resultate der Risikobeurteilung werden angemessen in der jährlichen Überprüfung der Unternehmensstrategie berücksichtigt.
Die Mitreva AG, eine Tochtergesellschaft des Migros-Genossenschafts-Bundes, ist vom Auditausschuss MGB bzw. von den Verwaltungen der regionalen Migros-Genossenschaften als interne Revision der Migros-Gemeinschaft beauftragt. Sie hat einen mit unabhängigen Experten besetzten Verwaltungsrat.
Die Mitreva unterstützt die Geschäftseinheiten (gesamte Migros-Gemeinschaft) bei der Erreichung der Ziele, indem sie einen unabhängigen Ansatz zur Beurteilung, Verbesserung und Effektivität der internen Kontrollprozesse sicherstellt. Sie rapportiert dem Auditausschuss sowie dem Präsidenten der Generaldirektion bzw. den regionalen Verwaltungen und deren Geschäftsleitenden.
Die interne Revision ist darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu optimieren.
Die interne Revision ist der Präsidentin der Verwaltung unterstellt. Ihre Führung und Überwachung wird durch den Auditausschuss sichergestellt. Sie prüft gemäss dem vom Ausschuss erlassenen Revisionsplan. Ihre Prüfungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu optimieren. Sie unterstützt die Verwaltungen und die Geschäftsleitungen bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit des Risikomanagements, der Kontrollen (Reifegrad 3) und der Governance (Führungs- und Überwachungsprozesse) bewertet und diese stetig verbessern hilft.
Die Erkenntnisse und wesentlichen Feststellungen werden dem Auditausschuss und der Verwaltung quartalsweise präsentiert; der Ausschuss überprüft regelmässig die Revisionspläne, den Umfang der internen Revision, die Honorare sowie die Ergebnisse.
Die Stiftung hat die Aufgabe, das Ideengut des Migros-Gründers zu sichern. Sie ist von allen Migros-Gremien und -Organisationen unabhängig und nimmt ihre Funktion beratend und moralisch wahr. Zudem wacht sie über die Einhaltung der Statuten und des Vertrags zwischen MGB und Genossenschaften, genehmigt die Salärbänder für das Migros-Management sowie die Mandatsentschädigungen der Mitglieder der Verwaltung MGB.
Der Stiftungsrat setzt sich per Ende 2023 aus den folgenden fünf Mitgliedern zusammen: