Die Vergütungspolitik der Migros ist klar definiert. Mit dem Markt abgestimmte Salärbänder legen den Rahmen der Vergütungen des Managements fest. Für die Vergütung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes Richtlinien.
Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) regelmässig überprüft und angepasst und von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva AG überprüft; die Präsidentin der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Das Vergütungsmodell der Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Neben fairen Arbeitsbedingungen wie beispielweise grosszügigen Urlaubsregelungen und Weiterbildungsmöglichkeiten ist in der Migros die Arbeitsplatzqualität ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Das bonusfreie Vergütungssystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung.
Für die Vergütung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese gelten auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung werden zusätzlich durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.
Das bonusfreie Vergütungssystem zählt zu den Grundwerten der Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten in der Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.
Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsidentin) haben im Jahr 2023 Vergütungen von insgesamt CHF 1’269’450 erhalten (2022: CHF 1’254’137), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Vergütungen ausgerichtet, insbesondere keine Spesen. Der Präsident der Generaldirektion sowie die Geschäftsleiterin und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Funktion als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.
Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:
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Gesamtvergütung |
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In CHF |
2023 |
2022 |
Ursula Nold Präsidentin seit 2019, gewählt bis 2024 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen 1 2 |
441’000 |
430’500 |
Dominique Biedermann Seit 2012, gewählt bis 2024 Auditausschuss, Ausschuss Governance |
76’350 |
74’600 |
Jean-René Germanier Seit 2008, gewählt bis 2024 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen |
71’050 |
75’250 |
Paola Ghillani Seit 2008, gewählt bis 2024 Auditausschuss, ADH (strategische Themen) |
86’250 |
87’400 |
Marianne Janik Seit 2020, gewählt bis 2024 Ausschuss Entschädigungen und Nominationen, Ausschuss Governance |
73’150 |
75’250 |
Martin Künzi 2 Seit 2020, gewählt bis 2024 Finanzausschuss |
116’750 |
99’000 |
Cornelia Ritz Bossicard Seit 2020, gewählt bis 2024 Auditausschuss 2 7 |
75’350 |
74’600 |
Christoph Tonini Seit 2020, gewählt bis 2024 Finanzausschuss, Ausschuss Entschädigungen und Nominationen erweitert |
78’425 |
83’150 |
Hubert Weber Seit 2020, gewählt bis 2024 Auditausschuss, ADH (strategische Themen) |
117’875 |
112’375 |
Hans A. Wüthrich Seit 2012, gewählt bis 2024 Auditausschuss 3 |
106’800 |
114’987 |
Patrick Avanthay 4 Seit 2009, gewählt bis 2024 |
13’225 |
13’800 |
Séghira Egli 4 Seit 2020, Austritt per 05.2023 |
5’175 |
13’225 |
Colin Frei 4 Seit 06.2023, gewählt bis 2024 |
8’050 |
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Total |
1’269’450 |
1’254’137 |
1 Die Präsidentin der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtvergütung versteht sich inklusive Spesen.
2 Abzüglich Beiträge an die berufliche Vorsorge (Arbeitgeberin- und Arbeitnehmendenbeiträge).
3 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 17’350 entschädigt. Die Gesamtvergütung beinhaltet ausserordentliche Aufwendungen aufgrund der Funktion als Präsident Auditausschuss.
4 Die Mitarbeitenden-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit einer Pauschale von CHF 1’150 entschädigt.
5 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt vergütet: Ganztages-Sitzung: CHF 2’900 Halbtages-Sitzung: CHF 1’750 Sitzung vor/nach Verwaltungssitzung: CHF 575 Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 12’600
6 Die Gesamtvergütung der externen Mitglieder beinhaltet eine jährliche Pauschalvergütung von CHF 63’000 sowie die Sitzungsentschädigungen (siehe Fussnote 5), zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungssitzungen. Es werden keine Spesen vergütet. Zzgl. gesetzliche Beiträge an die Sozialversicherungen.
7 Zzgl. Vergütung für das VR-Mandat bei Mitreva AG, welche CHF 16’500 pro Jahr beträgt.
Die acht (2022: sieben) Mitglieder der Generaldirektion MGB (inklusive Präsident)1 haben im Jahr 2023 insgesamt CHF 5.79 Mio. erhalten (2022: CHF 5.43 Mio.). Das höchste, auf ein Jahr hochgerechnetes Einzelsalär (Mario Irminger, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 855’0002 (2022: Fabrice Zumbrunnen: CHF 929’200). Das Verhältnis des höchsten Einzelsalärs zum Median-Bruttojahressalär aller Mitarbeitenden der Migros-Gruppe betrug im Berichtsjahr 1:13 (2022: 1:15) und ist vor allem durch den Wechsel an der Spitze der Generaldirektion im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Die Pensionskassenbeiträge werden zu zwei Dritteln von der Arbeitgeberin und zu einem Drittel von den Arbeitnehmenden getragen.
Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre. Es stehen den Mitgliedern der Generaldirektion keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu und es werden keinerlei variable Vergütungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die acht Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an die Arbeitgeberin.
1 Erweiterung GD um eine Position im Juli 2023 im Zusammenhang mit der Gründung