Verwaltung
Die Verwaltung ist für die Gesamtleitung verantwortlich und sorgt für eine einheitliche Leitung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB. Sie legt die Strategie fest und sorgt für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen in der Migros.
Im Jahr 2014 hat die Verwaltung (VW) an sechs Sitzungen mit einer Dauer von je sieben bis neun Stunden getagt. Eine dieser Sitzungen wurde bereits am Vortag einberufen (zusätzliche sechs Stunden). Neben den statutarischen Geschäften und periodischen Berichterstattungen über sämtliche Strategischen Geschäftsfelder der Migros inklusive der einzelnen Tochterunternehmen hat die VW verschiedene Akquisitionen und Investitionen der Migros-Industrie und den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) genehmigt. Im Oktober unternahm sie zusätzlich eine zweitägige Arbeitsreise nach Deutschland.
Mit der Erarbeitung eines zeitgemässen Organisationsreglements legte die Verwaltung ihre Arbeitsweise und diejenige ihrer Ausschüsse fest und delegierte die operative Geschäftsführung umfassend an die Generaldirektion. In einem "Reglement betreffend Interessenkonflikte" (Version vom 29. März 2014) wurden die Grundsätze, die Melde- und die Verhaltenspflichten, die bereits bisher Anwendung gefunden haben, im Detail festgehalten.
Zusammensetzung und Wahlmodus
Bezüglich der Zusammensetzung und Grösse der Verwaltung weicht die Migros von den Vorgaben des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ab. Gemäss den Statuten wählt jede regionale Genossenschaft ihren Vertreter und entscheidet somit selber, wer in der Verwaltung MGB Einsitz nimmt. Dies beeinflusst sowohl die Grösse des Organs als auch das Verhältnis zwischen externen und den internen Mitgliedern. An diesem Status Quo wird gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 29. März 2014 festgehalten.
Mit Ausnahme der zehn Vertreter der regionalen Genossenschaften, die durch die Wahlorgane der regionalen Genossenschaften bestimmt werden, werden die Mitglieder der Verwaltung für eine vierjährige Amtsperiode durch die Delegiertenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig, solange die neu eingeführte maximale Amtsdauer von vier Amtsperioden nicht erreicht ist. Die Mitglieder der VW scheiden beim Erreichen des 70. Altersjahres aus. Die Kumulation von gewichtigen Ämtern innerhalb der Migros ist reglementarisch untersagt.
Arbeitsweisen und Kompetenzen
Auf der Sitzungseinladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied der Verwaltung oder ein Ausschuss zu behandeln wünscht. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation.
Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel sämtliche Mitglieder anwesend sind. Im Berichtsjahr lag die Teilnahmequote bei 97%. An den Sitzungen der VW nehmen zusätzlich die sechs Mitglieder der Generaldirektion sowie der Präsident der G. und A. Duttweiler-Stiftung mit beratender Stimme teil.
Die Verwaltung und ihre Ausschüsse besprechen regelmässig im Rahmen einer Selbstevaluation ihre Arbeitsweise und ihre Leistung. Die Erkenntnisse aus dieser Evaluation werden laufend umgesetzt und der Stand der Umsetzung wird regelmässig besprochen. Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen.
Zu den Kompetenzen der Verwaltung gehören die Festlegung der Strategie und die Ausgestaltung der Rechnungslegung sowie die Finanzkontrolle und Finanzplanung. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb der Migros und ernennt und überwacht die Generaldirektion. Die operative Führung delegiert die VW an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten. Dazu gehört auch die Oberleitung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB, deren interne Verwaltungsratsmitglieder durch die Mitglieder der Generaldirektion ernannt werden. Externe Verwaltungsratsmitglieder, beispielsweise für Hotelplan oder die Migros Bank, werden durch die Verwaltung MGB ernannt, wenn zusätzliches Know How erforderlich ist oder gesetzliche Auflagen dies verlangen.
Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im aktualisierten Organisationsreglement der Verwaltung und in den aktualisierten Reglementen der Ausschüsse im Detail festgehalten.
Alle Mitglieder
Ausschuss | Mitglied seit | Mandat bis | |
---|---|---|---|
Externe Mitglieder (unabhängig) | |||
Andrea Broggini (Präsident), 1956 | E + N (P) | 2004 | 2016 |
Doris Aebi (Vizepräsidentin), 1965 | E + N, ADH 1 | 2003 | 2016 |
Roger Baillod, 1958 | A (P) | 2008 | 2016 |
Dominique Biedermann, 1958 | A | 2012 | 2016 |
Jean-René Germanier, 1958 | E + N | 2008 | 2016 |
Paola Ghillani, 1963 | A, ADH 1 | 2008 | 2016 |
Thomas Rudolph, 1962 | F | 2003 | 2016 |
Ursula Schoepfer, 1956 | F (P) | 2004 | 2016 |
Heinz Winzeler, 1951 | F | 2003 | 2016 |
Hans A. Wüthrich, 1956 | A | 2012 | 2016 |
Interne Mitglieder | |||
Christian Biland (Vizepräsident), 1956 | ADH | 2001 | 31.12.2014 |
Max Alter, 1961 | ADH | 2005 | 2016 |
Patrick Avanthay, 1967 | 2009 | 2016 | |
Jörg Blunschi, 1961 | ADH | 2010 | 2016 |
Herbert Bolliger, 1953 | ADH (P) | 1997 | 2016 |
Philippe Echenard, 1963 | ADH | 2014 | 2016 |
Lorenzo Emma, 1957 | ADH / F | 2004 | 2016 |
Marcelle Junod, 1953 | ADH | 2012 | 2016 |
Felix Meyer, 1959 | ADH | 2012 | 2016 |
Stefano Patrignani, 1963 | ADH | 2013 | 2016 |
Ruth Rauschenbach, 1973 | 2012 | 2016 | |
Marc Schaefer, 1961 | ADH / F | 2007 | 2016 |
Beat Zahnd, 1958 | ADH | 2005 | 2016 |
1 strategische Themen
Ausschüsse
- A = Audit
- E + N = Entschädigungen und Nominationen
- F = Finanzen
- ADH = Detailhandel (unterteilt in operative und strategische Themen)
- (P) = Präsidium Ausschuss