Verwaltung

Die Verwaltung ist für die Gesamtleitung verantwortlich, inklusive Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB. Sie legt die Strategie fest und sorgt für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen in der Migros-Gemeinschaft.

Im Jahr 2015 hat die Verwaltung (VW) an sechs Sitzungen mit einer Dauer von je sieben bis neun Stunden getagt. Eine Sitzung wurde bereits am Vortag einberufen (zusätzliche zwei Stunden). Neben den statutarischen Geschäften und periodischen Berichterstattungen über sämtliche Strategischen Geschäftsfelder von Migros inklusive der Tochterunternehmen hat die VW verschiedene Akquisitionen und Investitionen der Migros-Industrie genehmigt. So die Übernahme von 70% der Santémed Gesundheitszentren von Swica durch die Migros-Tochter Medbase sowie die Akquisition des Soft Adventure-Anbieters Explore Worldwide durch Hotelplan.

Zusammensetzung & Wahlmodus

Die Verwaltung setzt sich aus 23 Mitgliedern, nämlich zehn externen, unabhängigen Mitgliedern und 13 internen, zusammen. Als externe, unabhängige Personen gelten der Präsident und die neun Mitglieder aus der Wirtschaft. Als intern gelten aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der Migros die zehn Vertreter aus den zehn regionalen Genossenschaften (üblicherweise die Geschäftsleiter), der Präsident der Generaldirektion und die zwei Mitarbeitervertreter.

Bezüglich Zusammensetzung und Grösse der Verwaltung weicht Migros von den Vorgaben des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ab. Gemäss den Statuten wählt jede regionale Genossenschaft ihren Vertreter und entscheidet somit selber, wer in der Verwaltung MGB Einsitz nimmt. Dies beeinflusst sowohl die Grösse des Organs als auch das Verhältnis zwischen externen und internen Mitgliedern. An diesem Status Quo wird gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 29. März 2014 festgehalten.

Mit Ausnahme der zehn Vertreter der regionalen Genossenschaften, die durch die Wahlorgane der regionalen Genossenschaften bestimmt werden, werden die Mitglieder der Verwaltung für eine vierjährige Amtsperiode durch die Delegiertenversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig, solange die neu eingeführte maximale Amtsdauer von vier Amtsperioden nicht erreicht ist. Die Mitglieder der VW scheiden beim Erreichen des siebzigsten Altersjahres aus. Die Kumulation von wichtigen Ämtern innerhalb der Migros ist reglementarisch untersagt.

Arbeitsweisen & Kompetenzen

Die Beschlüsse in der Verwaltung werden – unter Beachtung der reglementarischen Ausstandsregeln – durch die Gesamtverwaltung mit einfachem Mehr gefasst. Eine detaillierte Vorbereitung und die Vorarbeiten in den Ausschüssen ermöglichen es, dass die Diskussionen im Gesamtgremium mit 23 Mitgliedern effektiv und effizient geführt werden.

Auf der Sitzungseinladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied der Verwaltung oder ein Ausschuss zu behandeln wünscht. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation.

Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel sämtliche Mitglieder anwesend sind. Im Berichtsjahr lag die Teilnahmequote bei 96%. An den Sitzungen der VW nehmen zusätzlich die sechs Mitglieder der Generaldirektion sowie der Präsident der G. und A. Duttweiler-Stiftung mit beratender Stimme teil.

Die Verwaltung und ihre Ausschüsse besprechen regelmässig im Rahmen einer Selbstevaluation ihre Arbeitsweise und Leistung. Die Erkenntnisse aus dieser Evaluation werden laufend umgesetzt und der Stand der Umsetzung wird regelmässig besprochen. Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen. Im Berichtsjahr hat die Verwaltung mit externer Unterstützung eine umfassende Selbstevaluation vorgenommen, um ihre Arbeitsweise zu analysieren und anhand eines Aktionsplans konkrete Verbesserungen zu realisieren.

Zu den Kompetenzen der Verwaltung gehören die Festlegung der Strategie und die Ausgestaltung der Rechnungslegung sowie die Finanzkontrolle und Finanzplanung. Sie sorgt zudem für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen innerhalb von Migros und ernennt und überwacht die Generaldirektion. Die operative Führung delegiert die Verwaltung an die Generaldirektion unter der Leitung des Präsidenten. Dazu gehört auch die Oberleitung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des MGB, deren interne Verwaltungsratsmitglieder durch die Mitglieder der Generaldirektion ernannt werden. Externe Verwaltungsratsmitglieder, beispielsweise für Hotelplan oder die Migros Bank, werden durch die Verwaltung ernannt, wenn zusätzliches Know-how erforderlich ist oder gesetzliche Auflagen dies verlangen.

Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Organisationsreglement der Verwaltung und in den Reglementen der Ausschüsse im Detail festgehalten.

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