Entschädigungs­bericht

Die Entschädigungspolitik von Migros ist klar definiert: Vorgegebene, durch die Duttweiler-Stiftung genehmigte Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien.

Die Salärbänder werden durch die Verwaltung MGB regelmässig überprüft und angepasst und müssen von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt werden. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva Interne Revision AG überprüft, der Präsident der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.

Das Entschädigungsmodell von Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Das Arbeiten bei Migros folgt klaren Vorgaben. Die Arbeitsplatzqualität ist ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen, beispielsweise Mindestlöhne, Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden, werden hier offengelegt.

Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung MGB werden seit 2014 durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten von Migros.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten von Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten bei Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.

Entschädigungen der Verwaltung

Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2015 Entschädigungen von insgesamt CHF 1'126'950 erhalten (2014: CHF 1'014'500), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Per 01.01.2015 erfolgte eine Erhöhung der Mandatsentschädigungen, nachdem diese seit 2005 nicht mehr angepasst wurden. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Pensionskassenbeiträge oder Spesen.

Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.

Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:

CoGo-S01-T01
Pauschalentschädigung Sitzungsentschädigung 4 Gesamtentschädigung 5
In CHF 2014 2015 2014 2015 2014 2015
Andrea Broggini (Präsident)
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsident), Evaluationsgremium (Präsident) 1
385'000 420'000 - - 385'000 420'000
Doris Aebi, Vize-Präsidentin
Entschädigungen und Nominationen
(Mitglied), ADH (strategische Themen, Mitglied seit 01.07.14), Evaluationsgremium (Mitglied) 2
70'000 76'500 10'000 17'550 80'000 94'050
Roger Baillod
Auditausschuss (Präsident)
55'000 60'000 19'000 21'900 74'000 81'900
Dominique Biedermann
Auditausschuss (Mitglied)
55'000 60'000 9'000 9'900 64'000 69'900
Jean-René Germanier
Entschädigungen und Nominationen
(Mitglied) 6
55'000 60'000 6'000 6'600 61'000 66'600
Paola Ghillani
Auditausschuss (Mitglied), ADH (strategische Themen, Mitglied seit 01.07.14)
55'000 60'000 11'500 19'250 66'500 79'250
Thomas Rudolph
Finanzausschuss (Mitglied) 7
55'000 60'000 7'000 10'450 62'000 70'450
Ursula Schoepfer
Finanzausschuss (Präsidentin)
55'000 60'000 17'000 24'100 72'000 84'100
Heinz Winzeler
Finanzausschuss (Mitglied)
55'000 60'000 7'000 12'100 62'000 72'100
Hans A. Wüthrich
Auditausschuss (Mitglied)
55'000 60'000 9'000 9'900 64'000 69'900
Patrick Avanthay
(Mitarbeiter-Vertreter) 3
- - 12'000 11'000 12'000 11'000
Ruth Rauschenbach, bis 22.10.2015 (Hinschied)
(Mitarbeiter-Vertreterin) 3
- - 12'000 7'700 12'000 7'700
Total 895'000 976'500 119'500 150'450 1'014'500 1'126'950

1 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung beinhaltet Spesen von CHF 20'000 jährlich.
Es werden keine Pensionskassenbeiträge entrichtet.

2 Das Vize-Präsidium wird bis am 31.12.14 mit einer Pauschale von CHF 15'000 entschädigt, ab 01.01.15 mit einer Pauschale von CHF 16'500.

3 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung bis am 31.12.14 mit CHF 1'000 entschädigt, ab 01.01.15 mit CHF 1'100.

4 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt:
Ganztages-Sitzung bis am 31.12.14: CHF 2'500, ab 01.01.15: CHF 2'750
Halbtages-Sitzung bis am 31.12.14: CHF 1'500, ab 01.01.15: CHF 1'650
Sitzung vor/nach Verwaltungs-Sitzung bis am 31.12.14: CHF 500, ab 01.01.15: CHF 550
Zuschuss Präsident Ausschuss: bis am 31.12.14 jährliche Pauschale von CHF 10'000, ab 01.01.15 jährliche Pauschale von CHF 12'000
Evaluationsgremium (nur bei anstehenden Wahlen) pro Sitzung: CHF 800

5 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungs-Sitzungen.
Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.

6 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10'000 pro Jahr beträgt.

7 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400’000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls an der Universität St. Gallen und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls.

Saläre der Generaldirektion

Die sieben Mitglieder der Generaldirektion des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2015 insgesamt CHF 5.376 Mio. erhalten (2014: CHF 5.23 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Herbert Bolliger, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 924'000 (2014: CHF 904'000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu 2/3 vom Arbeitgeber und zu 1/3 vom Arbeitnehmer getragen. Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre; anderweitige Entschädigungen werden nicht bezahlt. Es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen.

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