Tochtergesellschaften & Beteiligungen
Zur Migros-Gruppe gehören die Betriebe der Eigenindustrie, diverse Handels- und Reiseunternehmen, die Migros Bank sowie mehrere Stiftungen. Organisatorisch sind sie dem Präsidenten der Generaldirektion und den sechs Departementsleitern des MGB zugeordnet.
Die Tochtergesellschaften stehen in der Regel zu 100% im Eigentum des Migros-Genossenschafts-Bundes. Sie werden direkt von den jeweiligen Departementsleitern geführt, die auch für die Besetzung der Verwaltungsräte verantwortlich sind. Als deren Präsident amtet i.d.R. das verantwortliche Mitglied der Generaldirektion, das für die strategische Ausrichtung innerhalb der M-Gemeinschaft die Verantwortung trägt.
Grundsätzlich werden die Verwaltungsräte durch interne Mitglieder besetzt. Externe Mitglieder werden berufen, wenn zusätzliches Know-how benötigt wird oder gesetzliche Auflagen dies erfordern. Über externe Besetzungen entscheidet die Verwaltung auf Vorschlag der Generaldirektion und des Ausschusses Entschädigungen und Nominationen.
Tochtergesellschaften & direkte Beteiligungen (operativ) – Stand 31.12.2015