Verwaltung und Generaldirektion des Migros-Genossenschafts-Bundes messen einer guten Unternehmensführung hohe Bedeutung zu. Dazu zählen die interne Kontrolle und Überwachung mittels eines integrierten, mehrstufigen Risikomanagements und eines Compliance-Management-Systems.
Die Gesamtverantwortung für die Compliance liegt bei der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) sowie den Organen in den Migros-Unternehmen. Die Migros verfügt über eine zentrale Compliance-Funktion, welche der Direktion Legal & Compliance MGB als Stabsstelle des Präsidenten der Generaldirektion MGB zugeordnet ist. Sie verfügt über einen jederzeitigen direkten Zugang zur Präsidentin der Verwaltung. Quartalsweise erfolgt eine Berichterstattung über Compliance-Aktivitäten, den Stand der Umsetzung des gruppenweiten, am ISO Standard 37301 orientierten Migros-Compliance-Management-Systems sowie über relevante Compliance-Fälle zuhanden der Generaldirektion sowie des Auditausschusses der Verwaltung.
Als grundlegendes strategisches Bekenntnis zu gesetzeskonformem und verantwortungsbewusstem Handeln und zur Bekämpfung der Korruption in jeder Form verfügt die Migros als Basis ihres Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex. Dieser gilt für alle Mitarbeitenden der Unternehmen der Migros-Gruppe. Der Verhaltenskodex wurde 2014 eingeführt. Im Rahmen der systematischen Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems wurden die Grundsätze risikobasiert um die für die Migros-Gruppe relevanten Themen erweitert, wobei kürzlich insbesondere auch die Elemente Einhaltung von Menschenrechten sowie die Verhinderung von Kinderarbeit aufgenommen wurden.
Die zwölf Grundsätze des Verhaltenskodexes der Migros-Gruppe werden durch verschiedene interne Richtlinien und Merkblätter konkretisiert. Die Richtlinien zur Korruptionsprävention, zur Geschäftspartnerprüfung, zu Interessenkonflikten, zur Einhaltung des Kartellrechts und der Datenschutzvorschriften gelten für die Unternehmen der Migros-Gruppe als Mindestvorgaben aus dem Compliance-System. Es werden angemessene Massnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben gruppenweit umgesetzt werden und die Mitarbeitenden bezüglich der relevanten Richtlinien und Abläufe innerhalb der gesamten Organisation regelmässig und zielgruppengerecht geschult werden.
Die Migros verfügt über einen Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeitenden der Migros-Gruppe gilt.
Die Integrität der Mitarbeitenden steht für die Migros an oberster Stelle. Sie erwartet von allen Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, stets im Interesse der Migros und frei von Interessenkonflikten handeln. Dabei sollen sie Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, Gesetze und Regeln einhalten und etwaige Verstösse den zuständigen internen Meldestellen mitteilen. Den Mitarbeitenden der Unternehmen der Migros-Gruppe in der Schweiz sowie der relevanten Migros Unternehmen im Ausland steht dazu auch die webbasierte, Hinweisgeberstelle M-Concern zur Verfügung. Meldungen können dort auch anonym erstattet werden. Neu wird die Meldestelle auch extern zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen (inklusive Verstösse gegen das Verbot von Kinderarbeit) oder Verstösse gegen das Korruptionsverbot und das Umweltschutzrecht in der Lieferkette der Migros-Gruppe zur Verfügung stehen. Für den Umgang mit gemeldeten Missständen und die Durchführung von internen Untersuchungen besteht ein strukturierter Prozess. Bei festgestellten Regelverstössen erfolgt nebst der Sanktionierung auch regelmässig eine Ursachenanalyse. Gestützt auf diese erfolgen zur Sicherstellung einer risikobasierten Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems allenfalls Anpassungen von bestehenden oder die Erarbeitung von neuen risikominimierenden Massnahmen.
Gemäss der jährlichen Umfrage bei allen Gesellschaften gab es 2024 keine Fälle von Korruption.
Die Migros verfügt über ein umfassendes Risikomanagement über alle Unternehmen der Migros-Gruppe. Für dessen Ausgestaltung ist die Verwaltung MGB verantwortlich. Sie definiert die Rahmenbedingungen der Risikomanagement-Aktivitäten in der Migros-Gruppe und stellt sicher, dass die Risikobeurteilungen zeitgerecht und angemessen erfolgen. Die Verwaltung MGB wird regelmässig durch die Generaldirektion über die Risikosituation der Unternehmen der Migros-Gruppe respektive der Strategischen Geschäftsfelder informiert. Aufgrund dieser Informationen beurteilt sie, welchen Einfluss die wesentlichen Risiken auf die Strategischen Geschäftsfelder haben und beschliesst darauf basierend weitergehende Massnahmen.
Die interne Revision nimmt zudem eine Überwachungs- und Kontrollfunktion wahr. Wegen ihrer institutionalisierten Unabhängigkeit vom operativen Geschäft hat sie die Aufgabe, allfällige Schwachstellen im Risikomanagement-System und im internen Kontrollsystem zu identifizieren und Massnahmen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Überwachungs- und Kontrollprozesse zu leisten.
Der Risikomanagementprozess ist in den jährlichen Strategie- und Finanzplanungsprozess integriert. Die Resultate der Risikobeurteilung werden angemessen in der jährlichen Überprüfung der Unternehmensstrategie berücksichtigt.
Die Mitreva AG, eine Tochtergesellschaft des Migros-Genossenschafts-Bundes, ist vom Auditausschuss MGB bzw. von den Verwaltungen der regionalen Migros-Genossenschaften als interne Revision der Migros-Gemeinschaft beauftragt. Sie hat einen mit unabhängigen Experten besetzten Verwaltungsrat.
Die Mitreva unterstützt die Geschäftseinheiten (gesamte Migros-Gemeinschaft) bei der Erreichung der Ziele, indem sie einen unabhängigen Ansatz zur Beurteilung, Verbesserung und Effektivität der internen Kontrollprozesse sicherstellt. Sie rapportiert dem Auditausschuss sowie dem Präsidenten der Generaldirektion bzw. den regionalen Verwaltungen und deren Geschäftsleitenden.
Die interne Revision ist darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu optimieren.
Die interne Revision ist der Präsidentin der Verwaltung unterstellt. Ihre Führung und Überwachung wird durch den Auditausschuss sichergestellt. Sie prüft gemäss dem vom Ausschuss erlassenen Revisionsplan. Ihre Prüfungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu optimieren. Sie unterstützt die Verwaltungen und die Geschäftsleitungen bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit des Risikomanagements, der Kontrollen (Reifegrad 3) und der Governance (Führungs- und Überwachungsprozesse) bewertet und diese stetig verbessern hilft. Die Erkenntnisse und wesentlichen Feststellungen werden dem Auditausschuss und der Verwaltung quartalsweise präsentiert; der Ausschuss überprüft regelmässig die Revisionspläne, den Umfang der internen Revision, die Honorare sowie die Ergebnisse.
Im 2024 wurde entschieden, die Mitreva AG als interne Revision ab dem 1. Januar 2025 organisatorisch in den Bereich Finanzen des Migros-Genossenschafts-Bundes zu integrieren. Die Beauftragung der Internen Revision erfolgt auch in Zukunft unverändert durch den Auditausschuss MGB bzw. durch die Verwaltungen der regionalen Genossenschaften.
Die Stiftung hat die Aufgabe, das Ideengut des Migros-Gründers zu sichern. Sie ist von allen Migros-Gremien und -Organisationen unabhängig und nimmt ihre Funktion beratend und moralisch wahr. Zudem wacht sie über die Einhaltung der Statuten und des Vertrags zwischen MGB und Genossenschaften, genehmigt die Salärbänder für das Migros-Management sowie die Mandatsentschädigungen der Mitglieder der Verwaltung MGB.
Der Stiftungsrat setzt sich per Ende 2024 aus den folgenden Mitgliedern zusammen: