Delegiertenversammlung
Im vergangenen Jahr hielt die Delegiertenversammlung drei Versammlungen ab. Neben den statutarischen Geschäften standen diverse Fachreferate und Diskussionen auf der Traktandenliste.
An ihrer ordentlichen Frühlingsversammlung hat die Delegiertenversammlung (DV) des Migros-Genossenschafts-Bundes ihre statutarischen Geschäfte behandelt. Neben der Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung wurde über die Verwendung des Bilanzgewinns entschieden sowie der Generaldirektion und der Verwaltung Entlastung erteilt. Die DV wählte ihre Präsidentin sowie die Mitglieder und den Präsidenten der Verwaltung für weitere vier Jahre und bestätigte die Revisionsstelle für weitere zwei Jahre.
In der konstituierenden Versammlung vom September wurden die zur Hälfte neu gewählten Delegierten in die Arbeitsweise der DV eingeführt. Zudem fand die Konstituierung, also die Besetzung des Büros und der beiden Arbeitsgruppen (Migros-Unterstützungsfonds und Geschäftsbericht) der DV, statt.
An der Herbstversammlung genehmigte die DV das vom Büro DV erarbeitete Reglement betreffend Mitarbeitendenvertreter in der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes. Im Zentrum der Versammlung stand das Thema Mitarbeitendenpolitik in der Migros-Gemeinschaft.
Zusammensetzung & Wahlmodus
Gemäss Statuten besteht die Delegiertenversammlung insgesamt aus 111 Mitgliedern. Hundert Delegierte werden nach einem vorgegebenen Schlüssel von den regionalen Genossenschaften gewählt. Mindestens fünf Sitze stehen jeder Genossenschaft zu, die übrigen Sitze werden nach Massgabe der Mitgliederzahlen der letzten zwei Kalenderjahre vor den Wahlen verteilt. Zusätzlich bezeichnet jede Genossenschaft für jede Versammlung einen Ad-hoc-Vertreter aus ihrer Verwaltung. Das Gremium wird durch eine externe, unabhängige Präsidentin geleitet.
Die Anzahl Delegiertenstimmen pro Genossenschaft ist wie folgt verteilt (gewählte Delegierte pro Genossenschaft):
Regionale Genossenschaft | Gewählte Delegierte |
---|---|
Genossenschaft Migros Aare (GMAA) | 17 |
Genossenschaft Migros Ostschweiz (GMOS) | 14 |
Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) | 12 |
Genossenschaft Migros Basel (GMBS) | 9 |
Genossenschaft Migros Luzern (GMLU) | 9 |
Genossenschaft Migros Waadt (GMVD) | 9 |
Genossenschaft Migros Neuenburg-Freiburg (GMNE-FR) | 8 |
Genossenschaft Migros Genf (GMGE) | 8 |
Genossenschaft Migros Tessin (GMTI) | 7 |
Genossenschaft Migros Wallis (GMVS) | 7 |
Arbeitsweise & Kompetenzen
Die Delegiertenversammlung verfügt über ein Büro (Büro der Delegiertenversammlung) sowie über die permanenten Arbeitsgruppen Migros-Unterstützungsfonds und Geschäftsbericht der Verwaltung, deren Aufgaben und Organisation im Organisationsreglement DV sowie in Aufträgen geregelt sind. Daneben besteht die Möglichkeit, für befristete Aufträge Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen.
Zu den Kompetenzen der DV zählen insbesondere die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Wahl und Abberufung von Mitgliedern der Verwaltung, die Beschlussfassung über Festsetzung und Änderung der grundsätzlichen Geschäftspolitik von Migros, der Beschluss über die Auflösung des MGB, die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung des MGB, der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Verwaltung und der Generaldirektion sowie die Wahl und Berufung der Revisionsstelle.