Entschädigungsbericht

Die Entschädigungspolitik von Migros ist klar definiert: Vorgegebene Salärbänder legen den Rahmen der Entschädigungen des Managements fest. Für die Entschädigung der übrigen Organe erlässt die Verwaltung MGB Richtlinien.

Die Salärbänder legen Mindest- und Höchstsaläre für die verschiedenen Führungsstufen des Managements fest. Sie werden durch die Verwaltung MGB regelmässig überprüft und angepasst und müssen von der G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt werden. Die Einhaltung der Salärbänder wird durch die Mitreva Treuhand und Revision AG überprüft, der Präsident der Verwaltung wird über die Ergebnisse schriftlich informiert.

Das Entschädigungsmodell von Migros ist einfach und klar strukturiert. Die Gehälter orientieren sich durchgängig an Marktlöhnen, wobei auch bei deren Festsetzung der Grundgedanke des sozialen Kapitals berücksichtigt wird. Das Arbeiten bei Migros folgt klaren Vorgaben. Die Arbeitsplatzqualität ist ein bewusster Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Eckwerte der Arbeitsbedingungen, beispielsweise Mindestlöhne, Urlaubsregelungen oder Bildungsansprüche der Mitarbeitenden, werden hier offengelegt.

Für die Entschädigung der Migros-Organe erlässt die Verwaltung Richtlinien, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Diese haben auch für die externen Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaften des MGB Geltung. Interne Mitglieder erhalten für solche Mandate keinerlei Entschädigungen. Die Entschädigungen der Verwaltung MGB werden ebenfalls durch die G. und A. Duttweiler-Stiftung genehmigt.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten von Migros.

Das bonusfreie Entschädigungs- und Salärsystem zählt zu den Grundwerten von Migros und unterstützt die langfristige Unternehmensentwicklung. Die Mitglieder der Verwaltung und der Generaldirektion beziehen für ihre Tätigkeiten bei Migros keine Bonifikationen oder Erfolgsbeteiligungen. Ihnen stehen keine vertraglich geregelten Abgangsentschädigungen zu.

Entschädigungen der Verwaltung

Die Mitglieder der Verwaltung MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2016 Entschädigungen von insgesamt CHF 1'133'300 erhalten (2015: CHF 1'126'950), inklusive sämtlicher Sitzungsgelder für Ausschüsse und Tagungen. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet, insbesondere keine Pensionskassenbeiträge oder Spesen. Der Präsident der Generaldirektion und die Geschäftsleiter der regionalen Genossenschaften haben in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Verwaltung MGB keinerlei Entschädigungen erhalten.

Die detaillierte Offenlegung zu den Entschädigungen der Verwaltungsmitglieder präsentiert sich wie folgt:

CoGo-S01-T01
Pauschalentschädigung Sitzungsentschädigung 4 Gesamtentschädigung 5
In CHF 2016 2015 2016 2015 2016 2015
Andrea Broggini (Präsident)
Ausschuss Entschädigungen und Nominationen (Präsident), Evaluationsgremium bis 08.03.2016 (Präsident) 1
420'000 420'000 - - 420'000 420'000
Doris Aebi, Vize-Präsidentin
Entschädigungen und Nominationen
(Mitglied), ADH (strategische Themen), Evaluationsgremium bis 08.03.2016 (Mitglied) 2
76'500 76'500 25'000 17'550 101'500 94'050
Roger Baillod
Auditausschuss (Präsident)
60'000 60'000 21'900 21'900 81'900 81'900
Dominique Biedermann
Auditausschuss (Mitglied)
60'000 60'000 9'900 9'900 69'900 69'900
Jean-René Germanier
Entschädigungen und Nominationen
(Mitglied) 6
60'000 60'000 13'200 6'600 73'200 66'600
Paola Ghillani
Auditausschuss (Mitglied), ADH (strategische Themen)
60'000 60'000 20'900 19'250 80'900 79'250
Thomas Rudolph
Finanzausschuss (Mitglied) 7
60'000 60'000 8'250 10'450 68'250 70'450
Ursula Schoepfer
Finanzausschuss (Präsidentin)
60'000 60'000 20'250 24'100 80'250 84'100
Heinz Winzeler
Finanzausschuss (Mitglied)
60'000 60'000 8'250 12'100 68'250 72'100
Hans A. Wüthrich
Auditausschuss (Mitglied)
60'000 60'000 8'250 9'900 68'250 69'900
Patrick Avanthay
(Mitarbeiter-Vertreter) 3
- - 12'100 11'000 12'100 11'000
Andrea Hilber Truttmann, ab 09.04.2016 
(Mitarbeiter-Vertreterin) 3
- - 8'800 - 8'800 -
Ruth Rauschenbach, bis 22.10.2015 (Hinschied) (Mitarbeiter-Vertreterin) 3 - - - 7'700 - 7'700
Total 976'500 976'500 156'800 150'450 1'133'300 1'126'950

1 Der Präsident der Verwaltung erhält kein Sitzungsgeld. Die Gesamtentschädigung beinhaltet Spesen von CHF 20'000 jährlich.
Es werden keine Pensionskassenbeiträge entrichtet.

2 Das Vize-Präsidium wird mit einer Pauschale von CHF 16'500 entschädigt.

3 Die Mitarbeiter-Vertreter werden pro Sitzung/Tagung mit CHF 1'100 entschädigt.

4 Ausschuss-Sitzungen werden wie folgt entschädigt:
Ganztages-Sitzung: CHF 2'750
Halbtages-Sitzung: CHF 1'650
Sitzung vor/nach Verwaltungs-Sitzung: CHF 550
Zuschuss Präsident Ausschuss: jährliche Pauschale von CHF 12'000
Evaluationsgremium (nur bei anstehenden Wahlen) pro Sitzung: CHF 800

5 Zzgl. Übernachtungen und Verpflegung im eigenen Seminarzentrum während der Verwaltungs-Sitzungen.
Es werden keine Pensionskassen-Beiträge entrichtet.

6 Zzgl. Entschädigung für das VR-Mandat bei Seba Aproz SA, welche CHF 10'000 pro Jahr beträgt.

7 Seit 2000 leistet das Migros-Kulturprozent einen jährlichen Beitrag von CHF 400’000 an den Gottlieb Duttweiler Lehrstuhl für Internationales Handelsmanagement am Forschungszentrum für Handelsmanagement der Universität St. Gallen. Die Mittel der Migros werden zur Finanzierung von Postdoc-Stellen eingesetzt. Thomas Rudolph ist Direktor des Forschungszentrums für Handelsmanagement und des Gottlieb Duttweiler Lehrstuhls an der Universität St. Gallen und Inhaber eines von der Universität finanzierten Lehrstuhls.

Saläre der Generaldirektion

Die sieben Mitglieder der Generaldirektion des MGB (inklusive Präsident) haben im Jahr 2016 insgesamt CHF 5.427 Mio. erhalten (2015: CHF 5.376 Mio.). Das höchste Einzelsalär (Herbert Bolliger, Präsident der Generaldirektion) betrug CHF 930'000 (2015: CHF 924'000). Die Pensionskassenbeiträge werden zu 2/3 vom Arbeitgeber und zu 1/3 vom Arbeitnehmer getragen.

Den Mitgliedern der Generaldirektion wird ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt. Eine Spesenpauschale ist Bestandteil der oben ausgewiesenen Saläre; anderweitige Entschädigungen werden nicht bezahlt. Es werden keinerlei variable Entschädigungen ausgerichtet. Für geschäftsbezogene Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsratsmandate erhalten die sieben Mitglieder der Generaldirektion keinerlei Entschädigungen. Bei allfälligen, bewilligten externen Mandaten ausserhalb der Migros-Gruppe geht die Entschädigung an den Arbeitgeber.

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